N1 ist nicht immer die kleinste Packungsgröße!

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Warum erhält der Patient bei der Verordnung von Moxifloxacin-Tabletten N1 nicht die kleinste Packungsgröße mit 5 Stück?

 

Antwort:

Moxifloxacin-Tabletten gibt es mit den Packungsgrößen 5, 7, 10 Stück und 14 Stück N1 im Handel. Aufgrund der in der Packungsgrößen­verordnung geltenden Normbereiche tragen die 5er-, 7er- und 10er-Packungen kein N-Kennzeichen.

Die Verordnung über Moxifloxacin-Tabletten N1 ist somit eindeutig und wird mit 14 Tabletten N1 beliefert.

Arzneimittelpackungen ohne N-Kennzeichen müssen immer mit Angabe der exakten Stückzahl zulasten der GKV verordnet werden.

Hinweis zur Verordnung

Ab dem 1. April 2018 ist die Angabe der PZN auf dem Rezept gemäß Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware/Arzneimitteldatenbanken (Anlage 23 zu § 29 Bundesmantelvertrag – Ärzte) verpflichtend.