Muss ein OTC-Präparat mit Diagnose verordnet werden?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Muss auf die Verordnung von OTC-Arzneimitteln gemäß Anlage I AM-RL, wie z. B. Laxoberal-Perlen im Zusammenhang mit einer Opioidtherapie, die Diagnose auf dem Rezept angegeben werden?

 

Antwort:

Laxoberal-Perlen sind ein apothekenpflichtiges, nicht verschreibungspflichtiges Präparat, das für Erwachsene zulasten der gesetzlichen Krankenkassen nur unter den Bedingungen gemäß Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) verordnet werden kann.

Anlage I, Nr. 1 AM-RL:
„Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.“

Die Diagnose muss auf dem Rezept nicht angegeben werden. Ein Hinweis für die abgebende Apotheke kann eventuelle Rückfragen vermeiden.

Hinweis

Das OTC-Arzneimittel kann auch zusammen mit dem Opioid auf dem Betäubungsmittelrezept verordnet werden.