Müssen rabattierte Blutzuckerteststreifen bevorzugt abgegeben werden?
Frage:
Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Blutzuckerteststreifen aufgrund von Rabattverträgen in der Apotheke ausgetauscht werden?
Antwort:
Rabattverträge für Blutzuckerteststreifen bestehen bundesweit als sogenannte Open-House-Verträge bei den Ersatzkassen, außer der Barmer, sowie einigen regionalen Krankenkassen wie z. B. AOKen, IKKen und BKKen.
Eine Verpflichtung zur bevorzugten Abgabe von rabattierten Teststreifen besteht im Gegensatz zu rabattierten Arzneimitteln für die Apotheken nicht. Allerdings haben die Ersatzkassen einen Anreiz für die Apotheken geschaffen, indem diese pro rabattierte Teststreifenpackung à 50 Stück zusätzlich 50 Cent zzgl. MwSt. abrechnen können.
Erfolgt eine Umstellung des Patienten auf ein Blutzuckermessgerät, das mit rabattierten Teststreifen bzw. mit Teststreifen der günstigsten Preisgruppe 11,2 verwendet wird, kann pro Versichertem innerhalb von zwei Jahren ein Pauschalbetrag von derzeit 35 Euro zzgl. MwSt. (TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk) bzw. 20 Euro zzgl. MwSt. (Barmer) abgerechnet werden.
Eine aktuelle Liste der bundesweit rabattierten Teststreifen finden Sie hier.
Hinweis: Achten Sie auf Hinweise zu Rabattverträgen in der stets aktuellen Arzneimitteldatenbank. Durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes kann der Austausch der eindeutig verordneten Blutzuckerteststreifen in der Apotheke unterbunden werden.
Das DeutscheArztPortal stellt zur Unterstützung bei der Auswahl des geeigneten Blutzuckermesssystems das Übersichtsposter „Blutzuckermessgeräte & Zubehör“ zur Verfügung.
Die Verordnungshilfe „Erstattungspreise für Blutzuckerteststreifen zulasten der GKV“ fasst Informationen zur Erstattung und Verordnung von Teststreifen zusammen.
1 Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen des vdek, Stand 01.01.2018.
2 Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen der Barmer, Stand 01.01.2018.