Mucoclear – Erstattung von Wirkstärke abhängig!
Frage:
Warum ist Mucoclear 6 % NaCl Inhalationslösung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig und die 3-prozentige Lösung nicht?
Antwort:
Mucoclear-Inhalationslösung ist als Medizinprodukt zugelassen, aber nur Mucoclear 6 % kann zulasten der GKV verordnet werden. Die Erstattung eines Medizinproduktes ist an die in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) definierten Bedingungen geknüpft. In Anlage V der AM-RL „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ ist Mucoclear 6 % aufgeführt – die Erstattung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Das DeutscheArztPortal stellt eine aktuelle Übersicht der „Verordnungsfähigen Medizinprodukte“ gemäß Anlage V AM-RL zur Verfügung.
Hinweis
Beachten Sie Hinweise zur Erstattung von Medizinprodukten in der stets aktuellen Praxissoftware und prüfen Sie, ob die Verordnung den Bedingungen gemäß Anlage V entspricht.