Mometason-Creme und -Fettcreme austauschbar?
Frage:
Darf Mometason-Creme gegen eine -Fettcreme aufgrund von Rabattverträgen ausgetauscht werden? Konkret geht es um Mometasonfuroat Glenmark Creme und Momegalen Fettcreme.
Antwort:
Generell sind Apotheken verpflichtet, vorrangig rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben (§ 4 Abs. 2 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V). Dabei sind Arzneimittel austauschbar, wenn die im Rahmenvertrag (§ 4 Abs. 1) definierten Bedingungen erfüllt sind:
- gleicher Wirkstoff
- identische Wirkstärke
- identische Packungsgröße (gleiches Normkennzeichen)
- gleiche oder austauschbare Darreichungsform
- Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet.
Darreichungsformen sind gleich oder austauschbar, wenn sie mit identischer Bezeichnung gelistet sind oder der G-BA sie als austauschbar definiert hat (Anlage VII Teil A Arzneimittel-Richtlinie).
Die genannten Präparate, d. h. Mometason-Creme und –Fettcreme, werden als „Creme“ geführt und erfüllen somit die notwendigen Kriterien für einen Austausch (s. Abb.).
Ist Momegalen Fettcreme für den Versicherten rabattiert (z. B. AOK, IKK, u. a.), muss diese bevorzugt abgegeben werden.
Hinweis
Beachten Sie Hinweise zu geltenden Rabattverträgen in der stets aktuellen Arzneimitteldatenbank Ihrer Praxissoftware. Soll ein Austausch des verordneten Präparates in der Apotheke verhindert werden, kann das Aut-idem-Kreuz gesetzt werden.