Medizinprodukte auch für Kinder nicht immer erstattungsfähig!
Frage:
Wird Infectodell Lösung für Kinder von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet?
Antwort:
Bei dem Keratolytikum Infectodell Lösung handelt es sich um ein Medizinprodukt. Medizinprodukte sind zulasten der GKV verordnungsfähig, wenn sie in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ gelistet sind und die Verordnung die dort definierten Bedingungen erfüllt.
Die stets aktuelle Liste der „Verordnungsfähigen Medizinprodukte“ gemäß Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie stellt das DeutscheArztPortal zur Verfügung.
Da Infectodell nicht in der Anlage V aufgeführt ist, kann es nicht zulasten der GKV verordnet werden – auch nicht für Kinder.
Praxistipp
Hinweise zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten sind in der Arzneimitteldatenbank enthalten. Damit diese Hinweise stets aktuell sind, aktualisieren Sie die Arzneimitteldatenbank, sobald ein Update verfügbar ist.