LANR auf Privatrezept?

      Arzt fragt Rp.     Korrekte Verord­nung


Frage:

Muss auf einem Privatrezept eine LANR angegeben werden?

Antwort:

Welche Angaben auf einem Privat­rezept erforderlich sind, regelt die Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung. Demnach muss ein Privatrezept, wenn es als Papier­rezept ausgestellt wird, die folgenden Angaben enthalten (Auszug):

  • Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden ärztlichen Person einschließlich Telefonnummer zur Kontaktaufnahme
  • Datum der Ausfertigung
  • Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist
  • Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke, ggf. Darreichungsform, abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels und Dosierung
  • Eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person

Die Angabe einer LANR ist somit auf einem Privatrezept nicht erforderlich.

Weitere Informationen zum Privatrezept und den Besonderheiten in der PKV fast eine Praxishilfe auf dem DeutschenArztPortal zusammen.

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