LANR auf Privatrezept?
Frage:
Muss auf einem Privatrezept eine LANR angegeben werden?
Antwort:
Welche Angaben auf einem Privatrezept erforderlich sind, regelt die Arzneimittelverschreibungsverordnung. Demnach muss ein Privatrezept, wenn es als Papierrezept ausgestellt wird, die folgenden Angaben enthalten (Auszug):
- Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden ärztlichen Person einschließlich Telefonnummer zur Kontaktaufnahme
- Datum der Ausfertigung
- Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist
- Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke, ggf. Darreichungsform, abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels und Dosierung
- Eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person
Die Angabe einer LANR ist somit auf einem Privatrezept nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Privatrezept und den Besonderheiten in der PKV fast eine Praxishilfe auf dem DeutschenArztPortal zusammen.