HYLO-GEL Augentropfen auf Kassenrezept?
Frage:
Wir haben ein E-Rezept über „HYLO-GEL 2 x 10 ml PZN 06144964“ inklusive Angabe der Diagnose ausgestellt. Nun kam die Rückmeldung aus der Apotheke, dass sie dieses Rezept nicht abrechnen könnten. Wie kann das sein? Können wir die Augentropfen zulasten der GKV verordnen?
Antwort:
Die verordneten HYLO-GEL Augentropfen sind als verordnungsfähiges Medizinprodukt in der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie aufgeführt und werden unter den dort angegebenen Bedingungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Nennung der Diagnose ist nicht zwingend erforderlich.
In Ihrem Fall ist das Problem, dass Medizinprodukte derzeit noch nicht per E-Rezept verordnet und abgerechnet werden können. Um die Patientin bzw. den Patienten zulasten der GKV versorgen zu können, muss ein Papierrezept (Muster 16) über die Augentropfen ausgestellt werden.
Der verordnete Extrakt ist somit nicht zulasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig.
Tipp: Eine Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.
» Zu den verordnungsfähigen Medizinprodukten
Allgemeine Informationen zum E-Rezept fasst eine Praxishilfe auf dem DeutschenArztPortal für Sie übersichtlich zusammen.