HYLO-GEL Augentropfen auf Kassenrezept?

      Arzt fragt Rp.     Korrekte Verord­nung


Frage:

Wir haben ein E-Rezept über „HYLO-GEL 2 x 10 ml PZN 06144964“ inklusive Angabe der Diagnose ausgestellt. Nun kam die Rück­meldung aus der Apotheke, dass sie dieses Rezept nicht abrechnen könnten. Wie kann das sein? Können wir die Augen­tropfen zulasten der GKV verordnen?

Antwort:

Die verordneten HYLO-GEL Augen­tropfen sind als verordnungs­fähiges Medizin­produkt in der Anlage V zur Arznei­mittel-Richt­linie aufgeführt und werden unter den dort angegebenen Bedin­gungen von den gesetz­lichen Kranken­kassen erstattet. Die Nennung der Diagnose ist nicht zwingend erforderlich.

In Ihrem Fall ist das Problem, dass Medizin­produkte derzeit noch nicht per E-Rezept verordnet und abgerechnet werden können. Um die Patientin bzw. den Patienten zulasten der GKV versorgen zu können, muss ein Papier­rezept (Muster 16) über die Augen­tropfen ausgestellt werden.

Der verordnete Extrakt ist somit nicht zulasten der GKV verord­nungs- und erstattungs­fähig.

Tipp: Eine Übersicht der verordnungs­fähigen Medizin­produkte finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.

» Zu den verordnungsfähigen Medizinprodukten

Allgemeine Informationen zum E-Rezept fasst eine Praxishilfe auf dem DeutschenArztPortal für Sie übersichtlich zusammen.

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