Homöopathie für Kinder auf Kassenrezept?

      Arzt fragt Rp.     Korrekte Verord­nung


Frage:

Darf ich für ein Kind ein homöopathisches Arzneimittel auf Kassenrezept verordnen?

Antwort:

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungs­störungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können nichtverschreibungs­pflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Kranken­versicherung verordnet werden. Dies gilt grundsätzlich auch für nicht­verschreibungs­pflichtige homöopa­thische Arzneimittel.

Wie bei allen Arznei­mittel­verordnungen sind aber auch hier die Regelungen der Arzneimittel-Richtlinie zu beachten. Das bedeutet, dass zum Beispiel Homöopathika, die als Immun­stimulanzien zur Stärkung der Abwehr­kräfte eingesetzt werden, oder homöopa­thische Otologika auch für Kinder als unwirt­schaft­lich gelten (siehe Anlage III der Arznei­mittel-Richtlinie) und nicht auf Kassen­rezept verordnet werden sollten.

Weitere Informationen zur Arzneimittel-Richtlinie finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.

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Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Fragen und Antworten zur Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie, Stand: Februar 2020