Homöopathie für Kinder auf Kassenrezept?
Frage:
Darf ich für ein Kind ein homöopathisches Arzneimittel auf Kassenrezept verordnen?
Antwort:
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Dies gilt grundsätzlich auch für nichtverschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel.
Wie bei allen Arzneimittelverordnungen sind aber auch hier die Regelungen der Arzneimittel-Richtlinie zu beachten. Das bedeutet, dass zum Beispiel Homöopathika, die als Immunstimulanzien zur Stärkung der Abwehrkräfte eingesetzt werden, oder homöopathische Otologika auch für Kinder als unwirtschaftlich gelten (siehe Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie) und nicht auf Kassenrezept verordnet werden sollten.
Weitere Informationen zur Arzneimittel-Richtlinie finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Fragen und Antworten zur Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie, Stand: Februar 2020