Hämorrhoidenmittel trotz Rezeptpflicht nicht verordnungsfähig!
Frage:
Kann man das rezeptpflichtige Präparat Doloproct Rektalcreme zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen und wie verhält es sich mit der 15-g-Packung, die keine N-Größe hat?
Antwort:
Doloproct-Rektalcreme enthält die Wirkstoffkombination Fluocortolon und Lidocain und wird zur Behandlung von Hämorrhoidalleiden eingesetzt. Das Präparat kann nicht zulasten der GKV verordnet werden, da in Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) ein Verordnungsausschluss für solche Arzneimittel formuliert ist.
Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel gemäß Anlage III Nr. 30 Arzneimittel-Richtlinie: „Hämorrhoidenmittel in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen, zur lokalen Anwendung“
Hinweise zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit zulasten der GKV sind in der Arzneimitteldatenbank enthalten (s. Abb.).
Verschreibungspflichtige Arzenimittel, die nicht von der GKV erstattet werden, müssen auf einem Privatrezept verordnet werden.
Doloproct-Rektalcreme gibt es in den Packungen 30 g N1 und 15 g. Die 15-g-Packung trägt kein N-Kennzeichen, da die Menge unter dem kleinsten in der Packungsgrößenverordnung definierten Normbereich „N1“ liegt.