Biosimilar-Mindestquote ohne Biosimilar?
Frage:
Von der KV Thüringen wurde für die monoklonalen Antikörper (ATC-Gruppe: L01XC) Rituximab, Trastuzumab und Bevacizumab für Onkologen und Gynäkologen eine gemeinsame Biosimilar-Mindestquote von 25 % festgelegt. Wie verhält es sich in Thüringen mit der Quote für Rituximab, Trastuzumab und Bevacizumab, wenn noch kein biosimilares Bevacizumab verfügbar ist?
Antwort:
Nichtlieferfähigkeiten werden von der KV Thüringen berücksichtigt. Bei Nichtverfügbarkeit zählt die Quote also nur für die beiden verfügbaren Wirkstoffe. Erst bei Verfügbarkeit von biosimilarem Bevacizumab gilt die Quote für alle drei Präparate.
Bei dieser Biosimilar-Mindestquote handelt es sich um ein erstmalig vereinbartes Ziel: Bei Auffälligkeit erfolgt keine Festsetzung einer Nachforderung für dieses Ziel (stattdessen individuelle Beratung vor Nachforderung). Mit Mvasi® und Zirabev ® wurden bereits zwei Biosimilars in der Europäischen Union zugelassen; sie sind jedoch noch nicht in der Lauer-Taxe (Stand: 28.02.2019) gelistet.
Hinweis: Weitere Informationen zu aktuellen Prüfmethoden und Vereinbarungen der KVen stellt das DeutscheArztPortal zur Verfügung: