„Filmtabletten 100 mg“ – identische Angabe und trotzdem nicht gleich!

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Warum sind nicht alle Amantadin-Filmtabletten austauschbar, wie beispielsweise die 100-mg-Filmtabletten von Neuraxpharm und AbZ?

 

Antwort:

Im Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V (§ 4 Abs. 1) sind die Bedingungen für einen möglichen Austausch eines verordneten Arzneimittels in der Apotheke festgelegt. Demnach muss das abgegebene Arzneimittel mit dem verordneten in Wirkstärke, Darreichungsform (gleich oder austauschbar), Packungsgröße sowie in einem Anwendungsgebiet übereinstimmen (§ 4 Abs. 1 Rahmenvertrag).

Sind alle diese Kriterien erfüllt, kann die Apotheke im Sinne einer wirtschaftlichen Rezeptbelieferung ein anderes als das verordnete Präparat abgeben, außer der Arzt hat einen Austausch durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes ausgeschlossen.

Beide hier genannten Amantadin-Arzneimittel sind mit 100 mg im Präparatenamen gelistet, was eine identische Wirkstoffkonzentration vermuten lässt. Allerdings enthalten beide Präparate unterschiedliche Amantadinsalze, woraus sich verschiedene Amantadinmengen ergeben:

Amantadin hemisulfat 100 mg entspricht 75,52 mg Amantadin (Amantadin neuraxpharm)1,
Amantadin hydrochlorid 100 mg entspricht 80,58 mg Amantadin (Amantadin AbZ)2.

Da der Wirkstoffgehalt von Amantadin nicht identisch ist, darf ein Austausch beider Präparate gegeneinander, z. B. aufgrund von Rabattverträgen, nicht erfolgen.

1 Fachinformation Amantadin neuraxpharm 100 mg Filmtabletten in der aktuellen Fassung.
2 Fachinformation Amantadin AbZ 100 mg Filmtabletten in der aktuellen Fassung.