Fiktiv zugelassene Arzneimittel – Regressgefahr!

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Wie verhält es sich mit der Verordnungsfähigkeit von Contractubex Gel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung?

 

Antwort:

Contractubex Gel ist ein apothekenpflichtiges, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel (OTC) und als solches generell für Erwachsene nicht erstattungsfähig – OTC-Arzneimittel sind nur für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre verordnungsfähig. Für Erwachsene werden OTC-Arzneimittel zulasten der GKV nur erstattet, wenn die Verordnung die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) „OTC-Ausnahmeliste“ definierten Bedingungen erfüllt.

Darüber hinaus ist Contractubex Gel aber fiktiv zugelassen. Fiktiv zugelassene Arzneimittel sind zwar verkehrsfähig, allerdings besteht gemäß eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG-Urteil vom 27.09.2005) für die gesetzlichen Krankenkassen keine Erstattungspflicht.

Zur Vermeidung möglicher Regresse sollte Contractubex deshalb nicht zulasten der GKV, sondern auf Privatrezept verordnet werden. Weitere Informationen und eine Liste der fiktiv zugelassenen Arzneimittel stellt das DeutscheArztPortal zur Verfügung:

» Fiktiv zugelassene Arzneimittel