Erstattung von Medizinprodukten zulasten der GKV

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Kann man Liquifilm-Augentropfen im Zusammenhang mit einer onkologischen Erkrankung zulasten der GKV verordnen?


Antwort:

Bei den betreffenden Augentropfen handelt es sich um ein Medizinprodukt. Medizinprodukte sind zulasten der GKV nur verordnungsfähig, wenn sie in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ genannt sind und die Verordnung die dort definierten Bedingungen erfüllt.

Eine stets aktuelle Übersicht der „Verordnungsfähigen Medizinprodukte“ gemäß Anlage V der AM-RL stellt das DeutscheArztPortal zur Verfügung.

Das Präparat Liquifilm ist nicht in Anlage V gelistet und somit nicht zulasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig (s. Abb.).

Anlage V der AM-RL „Verordnungsfähige Medizinprodukte“:

Hinweis: Beachten Sie die Hinweise zur Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten in der stets aktuellen Arzneimitteldatenbank.