Erstattung von Diätetika immer möglich?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Kann man Althera Pulver zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnen und ist die Menge beschränkt?

 

Antwort:

Althera Pulver ist ein Lebensmittel, das als Diätetikum gemäß § 31 SGB V im Handel ist und somit zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verordnet werden kann. Für die Erstattung von Diätetika gelten die mit den Krankenkassen vereinbarten Vertragspreise, die deshalb variieren können.

Bei einigen Krankenkassen muss vor der Rezeptbelieferung ein Kostenvoranschlag eingereicht und eine Genehmigung eingeholt werden, was meistens die beliefernde Apotheke übernimmt.

Die Verordnung von Diätetika sollte stets wirtschaftlich erfolgen. Gründe, die eine Versorgung des Patienten mit Diätetika erforderlich machen, sollten sorgfältig in der Patientenakte dokumentiert werden – eine Diagnose muss auf dem Rezept nicht angegeben werden.

Hinweis

Ob es sich bei einem Produkt um ein Diätetikum gemäß § 31 SGB V handelt und eine Erstattung durch die GKV generell möglich ist, kann der stets aktuellen Arzneimitteldatenbank entnommen werden (s. Abb.).