Ersatzverordnung

      Arzt fragt Rp.     Korrekte Verord­nung


Frage:

Was versteht man unter einer Ersatzverordnung? Wann verwende ich die entsprechende Kennzeichnung des Rezeptes?

Antwort:

Ist aufgrund eines Arzneimittelrückrufes oder einer von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Einschränkung der Verwendbarkeit die erneute Verordnung eines Arzneimittels erforderlich, so ist diese zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung für den Patienten zuzahlungsbefreit. Dafür muss die Verordnung entsprechend gekennzeichnet werden.

Wichtig für den verordnenden Arzt: Die Kennzeichnung stellt auch sicher, dass die Ersatzverordnung im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung als Praxisbesonderheit berücksichtigt werden kann.

Die Verordnungssoftware muss das Ausstellen einer Ersatzverordnung ermöglichen. Dazu wird das Papierrezept mittels einer Angabe im Statusfeld des Personalienfeldes sowie über den Aufdruck „Ersatzverordnung nach § 31 Absatz 3 Satz 7 SGB V“ gekennzeichnet.

Beachten Sie, dass auf der Ersatzverordnung kein anderes Produkt außer dem Ersatzarzneimittel verordnet werden darf!

Quelle: Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware, Anlage 23 zu § 29 Bundesmantelvertrag – Ärzte