Eiweißriegel für enterale Ernährung verordnungsfähig?
Frage:
Kann man den Eiweißriegel Sana Pro Nephro für die Behandlung eines Eiweißmangels für Dialysepatienten zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnen?
Antwort:
Der genannte Eiweißriegel ist als Diätetikum gemäß § 31 SGB V im Handel und kann zur Behandlung eines Eiweißmangels bei Dialysepatienten eingesetzt werden.
Gemäß § 6 Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) haben Versicherte „Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Intervention mit bilanzierten Diäten medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Das Nähere regeln die §§ 19 ff.“
Als enterale Ernährung kann das Produkt entsprechend der Legaldefinition (s. AM-RL) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verordnet werden.
Bei der Abrechnung bzw. Abgabe von Diätetika gemäß § 31 SGB V müssen die regional vereinbarten Bestimmungen beachtet werden. Demnach können die Vertragspreise variieren und es kann ein Kostenvoranschlag bzw. eine Genehmigung vor der Belieferung des Rezeptes durch die Apotheke erforderlich sein.
Hinweis:
Gründe, die eine Versorgung des Patienten mit Diätetika erforderlich machen, sollten nachvollziehbar in der Patientenakte dokumentiert werden – auf dem Rezept muss die Diagnose nicht angegeben werden.