Eisentabletten auf Kassenrezept
Frage:
Wann können Eisentabletten für einen Erwachsenen auf einem Kassenrezept verordnet werden?
Antwort:
Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob es sich um ein verschreibungspflichtiges oder ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können für Erwachsene nur in Ausnahmefällen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Diese Ausnahmen sind in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie (der sogenannten OTC-Übersicht) aufgeführt.
Danach können apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Eisen-(II)-Verbindungen bei Erwachsenen und Kindern ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bzw. Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung einer gesicherten Eisenmangelanämie zulasten der GKV verordnet werden (Anlage I, Nr. 17 der Arzneimittel-Richtlinie). Wir empfehlen eine Dokumentation in der Patientenakte (Laborwerte, ICD-10-Kode etc.).