Eisenprodukte auch für Schwangere nicht immer erstattungsfähig!
Frage:
Kann das eisenhaltige Präparat Ferrotone Eisen mit Apfelkonzentrat für eine Schwangere zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden?
Antwort:
Bei dem hier gewünschten Produkt handelt es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel/Lebensmittel und wird deshalb in keinem Fall von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, auch für Schwangere nicht. Die Patientin muss dieses Produkt selbst zahlen.
Eisenprodukte, die als apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Handel sind, können gemäß der Anlage I Nr. 17 der Arzneimittel-Richtlinie zulasten der GKV verordnet werden. Demnach werden „Eisen-II-Verbindungen nur zur Behandlung von gesicherter Eisenmangelanämie“ erstattet.
Hinweis
Beachten Sie die Hinweise zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit der Eisenprodukte in der Arzneimitteldatenbank und dokumentieren Sie die Eisenmangelanämie sorgfältig in der Patientenakte.