Eisenpräparate – wann auf Kassenrezept?
Frage:
Eine neue Patientin wird aktuell mit einem oralen Eisenpräparat behandelt. Unter der Therapie ist kein Eisenmangel (mehr) feststellbar. Ist eine Verordnung des Eisenpräparates auf Kassenrezept trotzdem weiterhin möglich?
Antwort:
Die Erstattungsfähigkeit oraler Eisenpräparate ist in der Arzneimittel-Richtlinie geregelt. Entsprechend Anlage I (Nr. 17) sind Eisen(II)-Verbindungen (apothekenpflichtig, nicht verschreibungspflichtig, nur Monopräparate, keine Kombipräparate) nur zur Behandlung einer gesicherten Eisenmangelanämie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung und damit auf einem rosa Kassenrezept verordnungsfähig.
Die Frage ist also, ob bei der Patientin weiterhin diese Diagnose vorliegt und von Ihnen auch entsprechend dokumentiert wird (zum Beispiel mit einem der ICD-10-Codes zwischen D50.0 und D50.9). Eine Begründung sollten Sie in der Patientenakte dokumentieren (zum Beispiel anhand der Laborwerte). Liegt die Diagnose „gesicherte Eisenmangelanämie“ allerdings für Sie aktuell nicht vor, so kann eine Verordnung lediglich auf einem grünen Rezept erfolgen.