Eisenpräparate – wann auf Kassenrezept?

      Arzt fragt Rp.     Korrekte Verord­nung


Frage:

Eine neue Patientin wird aktuell mit einem oralen Eisen­präparat behandelt. Unter der Therapie ist kein Eisen­mangel (mehr) feststellbar. Ist eine Verordnung des Eisen­präparates auf Kassenrezept trotzdem weiterhin möglich?

Antwort:

Die Erstattungs­fähigkeit oraler Eisenpräparate ist in der Arznei­mittel-Richtlinie geregelt. Entsprechend Anlage I (Nr. 17) sind Eisen(II)-Verbindungen (apothekenpflichtig, nicht verschreibungs­pflichtig, nur Monopräparate, keine Kombipräparate) nur zur Behandlung einer gesicherten Eisen­mangel­anämie zulasten der gesetzlichen Kranken­versicherung und damit auf einem rosa Kassenrezept verordnungsfähig.

Die Frage ist also, ob bei der Patientin weiterhin diese Diagnose vorliegt und von Ihnen auch entsprechend dokumentiert wird (zum Beispiel mit einem der ICD-10-Codes zwischen D50.0 und D50.9). Eine Begründung sollten Sie in der Patienten­akte dokumentieren (zum Beispiel anhand der Labor­werte). Liegt die Diagnose „gesicherte Eisen­mangel­anämie“ allerdings für Sie aktuell nicht vor, so kann eine Verordnung lediglich auf einem grünen Rezept erfolgen.