Eisenkombinationen nicht erstattungsfähig?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Ist das Eisenpräparat Ferro sanol comp zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnungsfähig?

Antwort:

Das gewünschte Eisenpräparat ist ein apothekenpflichtiges, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel (OTC) und als solches lediglich für Kinder bis 12 Jahre und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre zulasten der GKV erstattungs- und verordnungsfähig. Für Erwachsene sind OTC-Arzneimittel zulasten der GKV zu den Bedingungen gemäß Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) „OTC-Ausnahmeliste“ verordnungsfähig, wenn keine anderen Verordnungseinschränkungen zu berücksichtigen sind.

Für die Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Eisenpräparate gilt gemäß der Anlage I Nr. 17 der Arzneimittel-Richtlinie: „Eisen-II-Verbindungen nur zur Behandlung von gesicherter Eisenmangelanämie“.

Da es sich bei Ferro sanol comp um eine Wirkstoffkombination von Eisen mit Folsäure und Cyanocolalamin handelt und für Antianämika-Kombinationen in Anlage III Nr. 8 AM-RL ein Verordnungsausschluss definiert ist, kann dieses Präparat nicht zulasten der GKV verordnet werden. Eisenkombinationen sind im Gegensatz zu reinen Eisen-Monopräparaten demnach immer unwirtschaftlich.

Hinweis

Beachten Sie die Hinweise zur Erstattungsfähigkeit zulasten der gesetzlichen Krankenkasse in der stets aktuellen Arzneimitteldatenbank Ihrer Praxissoftware. Indikationen, die zur Verordnung von OTC-Präparaten gemäß AM-RL führen, sollten nachvollziehbar in der Patientenakte dokumentiert werden.