E-Rezept – Ausdruck verpflichtend?
Frage:
Ist es beim Ausstellen eines elektronischen Rezepts immer erforderlich, einen Ausdruck zu erstellen?
Antwort:
Nein, es ist nicht erforderlich, zu jedem ausgestellten E-Rezept routinemäßig einen Ausdruck zu erstellen. Grundsätzlich gibt es drei Wege, wie das E-Rezept in der Apotheke eingelöst werden kann: mittels E-Rezept-App, mittels eGK oder per Ausdruck. Ein Token-Ausdruck ist somit für die Einlösung des E-Rezeptes nicht zwingend erforderlich. Patientinnen und Patienten, die einen Ausdruck wünschen, haben aber ein Anrecht darauf, diesen auch zu erhalten. Der Ausdruck stellt dabei kein rechtsgültiges Dokument dar und muss daher nicht zusätzlich unterschrieben werden.
Tipp: Allgemeine Informationen zum E-Rezept fasst eine Praxishilfe des DeutschenArztPortals übersichtlich für Sie zusammen.