Drei Impfstoffpackungen für ein halbes Jahr auf einem Rezept verordnungsfähig?
Frage:
Ist es zulässig, drei Gardasil-Fertigspritzen auf einem Rezept zu verordnen (Anwendungszeitraum > 6 Monate)?
Antwort:
Wie jedes andere Arzneimittel dürfen auch mehrere Gardasil-Fertigspritzen auf einem Rezeptformular verordnet werden. Da keine 3er-Packung im Handel verfügbar ist und die Menge von drei Stück nicht den größten definierten Normbereich N3 lt. Packungsgrößenverordnung übersteigt (s. § 6 Abs. 3 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V), dürfen drei Packungen Gardasil-Fertigspritzen 1 Stück N1 verordnet werden.
Gültige Normbereiche für Gardasil lt. Packungsgrößenverodnung:
Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion, Impfstoffe [Stück]
N1: 1–1 N2: 9–11 N3: 19–20
Hinweis: Beachten Sie die korrekte Lagerung des Impfstoffs und weisen Sie den Patienten ausdrücklich darauf hin oder bewahren Sie die Fertigspritzen bis zum jeweiligen Impftermin in der Arztpraxis entsprechend auf.
Lagerungshinweis: bei 2–8 °C im Kühlschrank, nicht einfrieren und vor Licht geschützt in der Faltschachtel.