Diagnose auf dem Rezept
Frage:
Wann muss eine Diagnose auf dem Rezept angegeben werden?
Antwort:
Bei der Verordnung von Arzneimitteln sollte keine Diagnose auf dem Rezept angegeben werden.
Die Begründung für die Therapieentscheidung ist in der Patientenakte zu dokumentieren. Dies gilt auch, wenn ein durch die Arzneimittel-Richtlinie von der Verordnung ausgeschlossenes oder eingeschränktes Arzneimittel ausnahmsweise in einem medizinisch begründeten Einzelfall verordnet wird.
Gemäß Hilfsmittel-Richtlinie ist aber bei einer Hilfsmittelverordnung die Angabe einer Diagnose auf dem Rezept erforderlich (§ 7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie).