Darf Original gegen Import mit abweichendem Namen ausgetauscht werden?
Frage:
Ist es korrekt, dass ein verordnetes Originalpräparat gegen einen Import mit anderem Namen ausgetauscht wird, wie z. B. Zineryt-Lösung gegen Erythromycin-Zink Kohlpharma?
Antwort:
Importpräparate und bezugnehmende Originalpräparate gelten als gleich und dürfen gegeneinander ausgetauscht werden. Dabei müssen sie keine identischen Namen tragen.
Hinweis
Soll der Austausch des verordneten Originalpräparates gegen einen Import und umgekehrt aus medizinisch-therapeutischen Gründen unterbunden werden, muss dies zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung vermerkt werden (§ 4 Abs. 12 vdek-Arzneiversorgungsvertrag).