Clotrimazol-Rezeptur für Erwachsene erstattungsfähig?
Frage:
Kann man eine Anfertigung mit Clotrimazol (0,5 ad 50 g Pasta zinci mollis) für einen Erwachsenen zulasten der GKV verordnen?
Antwort:
Für Rezepturen gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für Fertigarzneimittel. Demnach können nicht verschreibungspflichtige Rezepturen, d. h. Rezepturen ohne verschreibungspflichtige Bestandteile, zulasten der GKV für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre verordnet werden, soweit keine anderen Verordnungseinschränkungen bzw. -ausschlüsse zu beachten sind.
Ob und unter welchen Bedingungen eine Substanz als verschreibungspflichtig gilt, ist in Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) geregelt. Demnach gilt als verschreibungspflichtig
„Clotrimazol
- ausgenommen zum äußerlichen Gebrauch
- ausgenommen zur vaginalen Anwendung in Packungsgrößen mit einer Gesamtmenge von bis zu 600 mg Clotrimazol, verteilt auf bis zu 3 Einzeldosen, und für eine Anwendungsdauer bis zu 3 Tagen“.
Im vorliegendem Fall handelt es sich somit um eine nicht verschreibungspflichtige Rezeptur, deren Verordnung für einen Erwachsenen zulasten der GKV nur zulässig ist, wenn sie zur „Behandlung schwerwiegender Erkrankungen“ als „Therapiestandard“ gilt und somit in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) „OTC-Übersicht“ genannt ist. Gemäß Anlage I AM-RL kommen Verordnungen über OTC-Rezepturen für Erwachsene bei folgenden Ausnahmen zulasten der GKV in Frage:
• Topische Anästhetika und/oder Antiseptika
• Antihistaminika
• Harnstoffhaltige Dermatika (mind. 5 %)
• Iod-Verbindungen
• Nystatin
• Salicylsäurehaltige Zubereitungen (mind. 2 %)
• Synthetischer Speichel
Da die gewünschte Clotrimazol-Rezeptur nicht zu diesen Ausnahmen zählt, ist sie für einen Erwachsenen nicht zulasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig.