Chargendokumentation bei Biologika
Frage:
Ist eine Chargendokumentation bei Biologika verpflichtend?
Antwort:
Zwar wurde schon häufiger darüber diskutiert, aber bisher gibt es keine Verpflichtung zur Dokumentation der Chargenbezeichnung bei biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln.
Gerade beim Auftreten von Nebenwirkungen kann es bei Biologika durch die Mikroheterogenität aber von großem Interesse sein, neben dem Wirkstoff auch den Handelsnamen und die Chargenbezeichnung des betroffenen Arzneimittels zu kennen. Deshalb kann es sinnvoll sein, bei biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln, die in der Arztpraxis angewendet werden, den Handelsnamen und die Chargenbezeichnung in der Patientenakte zu dokumentieren.