Bundesweite Praxisbesonderheit auch bei Generika?
Frage:
Für Zytiga mit dem Wirkstoff Abirateron bestand bisher eine bundesweite Praxisbesonderheit. Nun gibt es zu diesem Wirkstoff Generika. Fallen diese ebenfalls unter die bundesweite Praxisbesonderheit?
Antwort:
Seit 2011 durchlaufen Arzneimittel, die in Deutschland neu auf den Markt kommen, in der Regel eine frühe Nutzenbewertung. Im Anschluss daran wird zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und dem GKV-Spitzenverband auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Nutzenbewertung ein Erstattungsbetrag für das neue Arzneimittel verhandelt. Im Rahmen dieser Verhandlung kann auch vereinbart werden, dass das Präparat im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung von den Prüfungsstellen als Praxisbesonderheit anerkannt wird.
Diese Praxisbesonderheiten enden grundsätzlich mit Ablauf des Patentschutzes. Daher gelten seit September 2022 weder das Original noch Generika mit dem Wirkstoff Abirateron als bundesweite Praxisbesonderheit.