Bundesweite Praxisbesonderheit auch bei Generika?

      Arzt fragt Rp.     Frühe Nutzen­be­wer­tung; Wirtschaft­liche Ver­ord­nung


Frage:

Für Zytiga mit dem Wirkstoff Abirateron bestand bisher eine bundesweite Praxis­besonderheit. Nun gibt es zu diesem Wirkstoff Generika. Fallen diese ebenfalls unter die bundesweite Praxis­besonderheit?

Antwort:

Seit 2011 durchlaufen Arznei­mittel, die in Deutsch­land neu auf den Markt kommen, in der Regel eine frühe Nutzen­bewertung. Im Anschluss daran wird zwischen dem pharma­zeutischen Unter­nehmer und dem GKV-Spitzen­verband auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Nutzen­bewertung ein Erstattungs­betrag für das neue Arznei­mittel verhandelt. Im Rahmen dieser Verhand­lung kann auch verein­bart werden, dass das Präparat im Rahmen der Wirtschaft­lichkeits­prüfung von den Prüfungs­stellen als Praxis­besonderheit anerkannt wird.

Diese Praxisbesonderheiten enden grundsätzlich mit Ablauf des Patent­schutzes. Daher gelten seit September 2022 weder das Original noch Generika mit dem Wirkstoff Abirateron als bundes­weite Praxis­besonderheit.