Blutzuckerteststreifen – Original oder Import?
Frage:
Ist es richtig, dass es irrelevant für die Rezeptbelieferung ist, ob Blutzuckerteststreifen als Importpräparate verordnet werden?
Antwort:
Bei Blutzuckerteststreifen ist die wirtschaftliche Verordnung und Abgabe zulasten der GKV besonders geregelt. Blutzuckerteststreifen werden zu vertraglich geregelten Festpreisen abgerechnet. Dabei ist es unerheblich, welches Produkt verordnet bzw. abgegeben wird, also auch, ob der Patient ein Import- oder Originalprodukt erhält. Entscheidend ist vor allem die Menge der gelieferten Teststreifen.
Das DeutscheArztPortal stellt die Verordnungshilfe „Erstattungspreise für Blutzuckerteststreifen zulasten der GKV“ mit aktuellen Informationen zur Verfügung.
» Zum Download der Verordnungshilfe