Bevorzugte Abgabe des Rabattpräparates auch wenn Menge abweicht?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Ist das verordnete Arzneimittel Atrovent Inhalationslösung 20 ml N1 tatsächlich gegen das Rabattpräparat* Ipratropiumbromid Teva 2 x 25 Ampullen N1 austauschbar, obwohl die Mengen voneinander abweichen?

 

Antwort:

Die beiden Arzneimittel sind gemäß § 4 Rahmenvertrag (nach § 129 Abs. 1 SGB V) unter folgenden Bedingungen austauschbar:

  1. gleicher Wirkstoff,
  2. identische Wirkstärke,
  3. identische Packungsgröße,
  4. gleiche oder austauschbare Darreichungsform,
  5. Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet.

Dabei gelten Packungsgrößen als identisch auch dann, wenn „die nach der geltenden Fassung der Rechtsverordnung nach § 31 Absatz 4 SGB V (Packungsgrößenverordnung) dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen zuzuordnen sind“.

Im hier vorliegenden Fall sind alle Bedingungen erfüllt, auch in Bezug auf die Packungsgröße, denn beide Präparate tragen das N1-Kennzeichen. Dieses ergibt sich aus der unterschiedlichen Einteilung der Präparate in die Packungsgrößen­verordnung.

Folgende Normbereiche gelten nach Packungsgrößenverordnung:

Atrovent LS 20 ml N1
Inhalationslösung, nicht abgeteilt [ml]:
N1 16–24     N2 45–55     N3 95–100

Ipratropiumbromid Teva 250 µg/1 ml 2 x 25 Ampullen N1
Inhalationslösung mit Broncholytika/Antiasthmatika, abgeteilt [Stück]:
N1 40–60     N2 90–100     N3 143–150

Trotz unterschiedlicher Einteilung in die Packungsgrößenverordnung tragen beide Packungen das identische N-Kennzeichen und erfüllen somit die beschriebenen Austauschkriterien.

Hinweis: Beachten Sie die Hinweise zu geltende Rabattvereinbarungen in der stets aktuellen Arzneimitteldatenbank Ihrer Praxissoftware.

Sollte die Therapiesicherheit gefährdet sein, kann der Austausch des verordneten Präparates gegen das Rabattpräparat mit Setzen des Aut-idem-Kreuzes verhindert werden. Dokumentieren Sie die Gründe dafür sorgfältig in der Patietenakte/-kartei.

* DeutschesArztPortal: Aktuelle Rabattverträge, Stand 01.09.2018