Betäubungsmittel auf Reisen
Frage:
Was muss ein Patient beachten, wenn er mit einem verordneten Betäubungsmittel ins Ausland (in diesem Fall nach Österreich) verreisen möchte?
Antwort:
Ein Patient darf grundsätzlich die aufgrund einer ärztlichen Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel in der für die Reise notwendigen Menge als Reisebedarf ein- und ausführen.
Bei Reisen bis zu 30 Tage in Staaten des Schengener Abkommens, zu denen auch Österreich zählt, gilt Folgendes:
- Eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung muss mitgeführt werden.
- Die Bescheinigung muss von der obersten Landesbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle vor Antritt der Reise beglaubigt werden.
- Achtung: Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Ein Muster der Bescheinigung sowie eine Liste der zuständigen Landesbehörden steht auf der Seite des BfArM zur Verfügung.
» Zu den Informationen des BfArM
Quelle: Informationen des BfArM zu „Reisen mit Betäubungsmitteln“ unter https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html, zuletzt aufgerufen am 05.07.2023