Behandlung mit Methylphenidat
Frage:
Darf ich als Hausarzt einem Jugendlichen mit ADHS Methylphenidat verordnen?
Antwort:
Für Stimulantien existiert eine Verordnungseinschränkung nach Nr. 44 der Arzneimittel-Richtlinie. Eine Ausnahme ist die Behandlung von ADHS im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzepts, wenn andere Maßnahmen allein nicht erfolgreich waren. Dabei dürfen die Arzneimittel nur von einem Spezialisten für Verhaltensstörungen (bei Kindern und Jugendlichen zum Beispiel Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin oder Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie) verordnet und unter deren Aufsicht angewendet werden. In Ausnahmefällen darf auch ein Hausarzt Folgeverordnungen vornehmen, um zum Beispiel die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Die Aufsicht durch einen Spezialisten für Verhaltensstörungen muss aber gewährleistet sein.