Aut-idem-Kreuz handschriftlich ergänzen

      Arzt fragt Rp.     Korrekte Verord­nung

Frage:

Kann auf einer bereits ausgestellten Verordnung das Aut-idem-Kreuz nachträglich handschriftlich ergänzt werden?

Antwort:

Das Aut-idem-Kreuz kann nachträglich handschriftlich auf der Arzneimittel-Verordnung ergänzt werden. In der Arzneimittel-Richtlinie ist aber geregelt, dass Änderungen und Ergänzungen zu einer bereits ausgestellten Verordnung der erneuten Unterschrift der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes mit Datumsangabe bedürfen. Sie sollten die Änderung daher mit Datum und Unterschrift abzeichnen.