Austausch OTC- gegen Rx-Präparat wegen Rabattvertrag!

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Darf die Apotheke ein verordnetes OTC- gegen ein Rx-Arzneimittel austauschen und damit sogar die Menge erhöhen, wie z. B. Ibuprofen akut 10 Tabl. (OTC) gegen 20 Rx-Tabletten?

 

Antwort:

Arzneimittel sind austauschbar, wenn die im Rahmenvertrag (nach § 129 Abs. 2 SGB V) definierten Bedingungen erfüllt sind.
Gemäß § 4 Abs. 1 Rahmenvertrag sind dies folgende:

  • gleicher Wirkstoff
  • identische Wirkstärke
  • identische Packungsgröße
  • gleiche oder austauschbare Darreichungsform
  • Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet.

Als identische Packungsgrößen gelten demnach auch die, die das gleiche Normkennzeichen tragen (§ 4 Abs. 1c Rahmenvertrag), wie die N1-Packungen mit 10 Stück und 20 Stück Ibuprofen-Tabletten.

Kommen bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke rabattierte Arzneimittel in Frage, müssen diese vorrangig abgegeben werden (§ 4 Abs. 2 Rahmenvertrag), auch wenn der Patient wie im hier beschriebenen Fall anstelle des verordneten OTC-Präparates mit 10 Tabletten N1 ein Rx-Präparat mit 20 Tabletten N1 erhält.

Hinweis: Hat die Apotheke allerdings pharmazeutische Bedenken bei der Rezeptbelieferung, kann sie diese gegenüber der GKV geltend machen und auf die Notwendigkeit der Abgabe der verordneten Menge hinweisen.