Austausch OTC- gegen Rx-Präparat wegen Rabattvertrag!
Frage:
Darf die Apotheke ein verordnetes OTC- gegen ein Rx-Arzneimittel austauschen und damit sogar die Menge erhöhen, wie z. B. Ibuprofen akut 10 Tabl. (OTC) gegen 20 Rx-Tabletten?
Antwort:
Arzneimittel sind austauschbar, wenn die im Rahmenvertrag (nach § 129 Abs. 2 SGB V) definierten Bedingungen erfüllt sind.
Gemäß § 4 Abs. 1 Rahmenvertrag sind dies folgende:
- gleicher Wirkstoff
- identische Wirkstärke
- identische Packungsgröße
- gleiche oder austauschbare Darreichungsform
- Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet.
Als identische Packungsgrößen gelten demnach auch die, die das gleiche Normkennzeichen tragen (§ 4 Abs. 1c Rahmenvertrag), wie die N1-Packungen mit 10 Stück und 20 Stück Ibuprofen-Tabletten.
Kommen bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke rabattierte Arzneimittel in Frage, müssen diese vorrangig abgegeben werden (§ 4 Abs. 2 Rahmenvertrag), auch wenn der Patient wie im hier beschriebenen Fall anstelle des verordneten OTC-Präparates mit 10 Tabletten N1 ein Rx-Präparat mit 20 Tabletten N1 erhält.
Hinweis: Hat die Apotheke allerdings pharmazeutische Bedenken bei der Rezeptbelieferung, kann sie diese gegenüber der GKV geltend machen und auf die Notwendigkeit der Abgabe der verordneten Menge hinweisen.