Austausch Original – Import trotz Aut-idem-Kreuz erlaubt!
Frage:
Darf die Apotheke das verordnete Importpräparat Lyrica 200 mg HKP Axicorp trotz Aut-idem-Kreuz gegen das teurere Originalpräparat austauschen?
Antwort:
Original- und Importpräparate gelten laut § 5 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V als identisch. Ein Austausch des verordneten Originalpräparates gegen ein Importpräparat und umgekehrt ist deshalb möglich, auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz.
Im vorliegenden Fall ist das Originalpräparat von Lyrica 100 mg für über 16,8 Mio. GKV-Versicherte rabattiert, u. a. bei der Barmer und zahlreichen BKKen.1 Gemäß § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag sind Apotheken verpflichtet, vorrangig Rabattarzneimittel abzugeben, da sie generell als wirtschaftlich gelten.
§ 4 Abs. 2 Rahmenvertrag:
„Die Apotheke hat vorrangig ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag nach § 130a Absatz 8 SGB V („rabattbegünstigtes Arzneimittel“) besteht, […]“
In der stets aktuellen Arzneimitteldatenbank der Praxissoftware sind Hinweise zu bestehenden Rabattverträgen enthalten.
Zur Prüfung geltender Rabattverträge stellt das DeutscheArztPortal eine stets aktuelle Datenbank zur Verfügung.
Hinweis
Durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes und einen zusätzlichen Vermerk wie „kein Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen“ kann jeglicher Austausch des verordneten Präparates in der Apotheke unterbunden werden.2
1 DeutschesArztPortal „Aktuelle Rabattverträge“, Stand 01.02.2018
2 § 4 Abs. 12 vdek-Arzneiversorgungsvertrag