Augentropfen für die OP-Nachbehandlung verordnungsfähig?
Frage:
Können Ocusalin 5 % UD Augentropfen für die OP-Nachbehandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden?
Antwort:
Bei Ocusalin-Augentropfen handelt es sich um ein Medizinprodukt mit Arzneicharakter. Medizinprodukte sind zulasten der GKV nur verordnungsfähig, wenn sie in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ genannt sind und die Verordnung die dort definierten Bedingungen erfüllt.
Die stets aktuelle Liste der „Verordnungsfähigen Medizinprodukte“ gemäß Anlage V der AM-RL stellt das DeutscheArztPortal zur Verfügung.
Da Ocusalin-Augentropfen nicht in Anlage V AM-RL gelistet ist, wird es von den gesetzlichen Krankenkassen auch nicht erstattet.
Praxistipp
Hinweise zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten sind in der Arzneimitteldatenbank enthalten. Damit diese Hinweise stets auf dem neuesten Stand sind, sollten Sie die Arzneimitteldatenbank pünktlich zu Monatsbeginn aktualisieren.