Augentropfen: EDO und Flasche sind nicht austauschbar!

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Ist es zugelassen, dass Floxal EDO Augentropfen in der Apotheke gegen Ofloxacin-Augentropfen im Fläschchen ausgetauscht werden, weil es sich um eine Akutversorgung im Notdienst handelt und zudem diese Abpackung rabattiert ist?

 

Antwort:

Die verordneten Augentropfen in Einzeldosispipetten (EDO) dürfen nicht gegen die wirkstoffgleichen Augentropfen im Fläschchen ausgetauscht werden. Gemäß § 4 Abs. 1 Rahmenvertrag (nach § 129 Abs. 2 SGB V) dürfen Arzneimittel u. a. nur ausgetauscht werden, wenn es sich um die „gleiche oder austauschbare Darreichungsform“ handelt.

Gleiche oder austauschbare Darreichungsformen gemäß § 4 Abs. 1 Rahmenvertrag sind: „[…]

  • die Darreichungsform mit identischer Bezeichnung in der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (Lauer-Taxe) gleich,
  • Darreichungsformen nach den Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 129 Absatz 1a SGB V austauschbar,“

Beide Darreichungsformen, Augentropfen und Einzeldosispipetten sind nicht gleich und auch nicht als austauschbar vom G-BA in Anlage VII Teil A der Arzneimittel-Richtlinie definiert.

Ein Austausch der verordneten Einzeldosen gegen Fläschchen ist demnach nicht rechtens, auch wenn es sich bei der Rezeptbelieferung um ein Rabattarzneimittel handelt.

Hinweis: Macht es die „Notfallversorgung“ erforderlich, darf die Apotheke die Darreichungsform auf dem Rezept nur nach Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt ändern.