Arzneimittelpackung ohne N-Kennzeichen zulasten der GKV verordnungsfähig?
Frage:
Darf ich Lamivudin/Zidovudin Hexal 150/30 Tabletten 180 Stück verordnen, obwohl diese Packung keine N-Kennzeichnung trägt?
Antwort:
Die hier gewünschte Packungsgröße trägt aufgrund der geltenden Normbereiche für Lamivudin/Zidovudin-Tabletten laut Packungsgrößenverordnung keine N-Kennzeichnung.
Die 180er-Packung Lamivudin/Zidovudin-Tabletten entspricht keinem Normbereich und ist deshalb ohne N-Kennzeichen im Handel. Arzneimittelpackungen, die nicht über dem größten definierten Normbereich liegen (hier = N3), sind gemäß § 31 SGB V zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erstattungs- und verordnungsfähig.
§ 31 Abs. 4 SGB V:
„Ein Fertigarzneimittel, dessen Packungsgröße die größte der auf Grund der Verordnung nach Satz 1 bestimmte Packungsgröße übersteigt, ist nicht Gegenstand der Versorgung nach Absatz 1 und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“
Hinweis
Arzneimittelpackungen ohne N-Kennzeichen müssen immer mit der exakten Stückzahl verordnet werden. Seit 1. April 2018 ist außerdem die Angabe der PZN auf dem Rezept vorgeschrieben.*
* Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware/Arzneimitteldatenbanken (Anlage 23 zu § 29 Bundesmantelvertrag – Ärzte)