Apotheke darf lösliche Tablette gegen Hartkapsel tauschen!

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Dürfen Doxycyclin Tabs, d.­ h. lösliche Tabletten, gegen Hartkapseln ausgetauscht werden (s. Rezept)?

Rezeptbeispiel:

Antwort:

Kriterien für einen möglichen Austausch eines verordneten Arzneimittels in der Apotheke sind in § 4 Abs. 1 Rahmenvertrag festgelegt. Demnach darf ein verordnetes Arzneimittel gegen ein wirkstoffgleiches ausgetauscht werden, wenn das abgegebene Arzneimittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch und in einem gleichen Anwendungsgebiet zugelassen ist sowie die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt.

Gemäß § 4 Abs. 1d Rahmenvertrag ist eine gleiche oder austauschbare Darreichungsform,

  • „die Darreichungsform mit identischer Bezeichnung in der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (Lauer-Taxe) gleich,
  • Darreichungsformen nach den Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 129 Absatz 1a SGB V austauschbar,“

Für Doxycyclin sind folgende Darreichungsformen vom G-BA als austauschbar definiert:

Das DeutscheArztPortal stellt eine stets aktuelle Datenbank zur Recherche austauschbarer Darreichungsformen gemäß Anlage VII, Teil A AM-RL zur Verfügung.

» Austauschbare Darreichungsformen

Unter Berücksichtigung dieser Austauschbedingungen darf die Apotheke das verordnete oder eines der drei preisgünstigsten Präparate oder einen Import abgeben (§ 4 Abs. 4 Rahmenvertrag).

In erster Linie ist die Apotheke allerdings verpflichtet, Rabattarzneimittel abzugeben (§ 4 Abs. 2 Rahmenvertrag). Zum hier gewünschten Präparat gelten keine Rabattvereinbarungen, allerdings sind z. B. Doxycyclin AL 200 mg Hartkapseln für AOK-Versicherte rabattiert und müssen gegenüber dem verordneten Arzneimittel bevorzugt abgegeben werden.

Hinweis

Liegen medizinisch-therapeutische Gründe vor, kann mit Setzen des Aut-idem-Kreuzes ein Austausch des verordneten Arzneimittels gegen ein rabattbegünstigtes Präparat verhindert werden.

Rezeptbeispiel: