Schon wieder neue Leistungen in der UV-GOÄ
Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Nach den Neuerungen in der UV-GOÄ zum 1. Juli 2024 haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf eine Reihe weiterer neuer Abrechnungspositionen ab dem 1. Januar 2025 geeinigt. Interessant: Zum Ansatz kommen jetzt auch eine ganze Reihe von Leistungen, die eher der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuzuordnen sind.
Die Verordnung für die häusliche Krankenpflege z. B. im Rahmen eines Arbeits-/Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit kann künftig mit der Gebührennummer 143 UV-GOÄ berechnet werden. Die bisherige Berechnungsfähigkeit dieser Abrechnungsposition für das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bleibt dabei unverändert. Die Gebührennummer 143 kann jetzt aber auch für eine Reihe anderer Bescheinigungen und Verordnungen zum Ansatz kommen (siehe Tabelle), ist dabei aber je Patientin bzw. Patient maximal nur dreimal pro Behandlungstag mit 3,53 Euro berechnungsfähig.
Einträge in der ePA
Einzug in die UV-GOÄ hat auch die elektronische Patientenakte (ePA) gehalten. Deren Befüllung kann jeweils nach Nummer 180 in Rechnung gestellt werden, wobei – wie auch in der GOÄ – hier keine Einschränkung auf die erstmalige sektorübergreifende Berechnung zum Tragen kommt. Ein Ansatz ist folgerichtig immer dann möglich, wenn im Rahmen eines DGUV-Falles Dokumente wie z. B. Arztbriefe oder ein Unfallbericht auf die eGK der Patientin bzw. des Patienten eingetragen werden. Die Leistung ist in der „Allgemeinen und Besonderen Heilbehandlung“ einmal innerhalb von 3 Monaten (also im Quartal) berechnungsfähig.
Vakuumversiegelungsmethode – eher etwas für Durchgangsärztinnen und -ärzte
Neu kann nach UV-GOÄ – allerdings nur in der „Besonderen Heilbehandlung“ – nun auch die Wundbehandlung mit der Vakuumversiegelungsmethode zum Ansatz kommen, wenn bei wund- oder patientenspezifischen Risikofaktoren unter einer Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist. In diesem Fall steht entweder eine Gesamtpauschale nach Nummer 2018 oder die Nummer 2019 bzw. 2020 für die Erstanlage bzw. den Wechsel der Vakuumversiegelung zur Verfügung.
Das sind die neuen Leistungen im Überblick:
UV-GOÄ | Leistungsbeschreibung | Euro |
143 | Bescheinigung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (§ 47 Vertrag Ärzte/UV-Träger) | 3,53 |
Bescheinigung zum Bezug des Kinderpflege-Verletztengeldes bzw. zum Nachweis der unfallbedingten Erkrankung eines Kindes | ||
Bescheinigungen für Kleider- und Wäschemehrverschleiß | ||
Bestätigungen für Fahrtkostenabrechnungen | ||
Verordnung für Krankentransport | ||
Verordnung von häuslicher Krankenpflege (§ 19 Vertrag Ärzte/UV-Träger) | ||
Verordnung von Krankengymnastik/Physiotherapie (F 2400) und Ergotherapie (F 2402) | ||
Verordnung von Rehasport und Funktionstraining (F 2406) | ||
Verordnung von KSR (F 2170), BGSW (F 2150), EAP (F 2419), ABMR (F 2162) | ||
Hinzuziehung/Überweisung (F 2902) | ||
Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen | ||
180 | Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte | 5,00 |
2018 | Vakuumversiegelung (kann nicht neben den Nummern 2019 und 2020 abgerechnet werden), nur Besondere Heilbehandlung | 97,86 |
2019 | Erstanlage einer Vakuumversiegelung – als selbstständige Leistung, nur Besondere Heilbehandlung | 42,15 |
2020 | Wechsel einer Vakuumversiegelung – als selbstständige Leistung, nur Besondere Heilbehandlung | 28,85 |
Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.