EBM aktuell: Digitale Gesundheitsanwendungen

      Abrechnung     Meine Praxis; Digitali­sierung; DiGA

Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der GKV haben zum 1. April 2025 eine Reihe von Beschlüssen zu digitalen Gesundheits­anwendungen (DiGA) gefasst. Betroffen sind die DiGA „elona therapy Depression“, „companion shoulder“ und „My7steps App“.

elona therapy Depression

Die Verlaufskontrolle und die Auswertung zu dieser DiGA kann jetzt nach der Gebühren­ordnungs­position (GOP) 01479 bei Patientinnen und Patienten ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 66. Lebensjahr zum Ansatz kommen. Die DiGA ist nicht neu, sondern konnte bisher bereits nach der Pseudo­nummer 86700 berechnet werden.

Die Leistung kann auch im Rahmen einer Video­sprech­stunde erbracht werden. In diesem Fall kommt zusätzlich die GOP 01450 (Zuschlag im Zusammen­hang mit den Versicherten­pauschalen für die Betreuung eines Patienten im Rahmen einer Video­sprech­stunde oder für eine Video­fall­konferenz) zum Ansatz. Erfolgt die Behand­lung ausschließ­lich per Video, wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bei bekannten Patientinnen und Patienten außerdem die seit 1. April gültige neue GOP 01452 (Zuschlag zu den Versicherten­pauschalen für die Gewähr­leistung einer struktu­rierten Versorgung, einmal im Behand­lungs­fall, 30 Punkte/3,72 Euro) zugesetzt.

Die Zielgruppe sind Patientinnen und Patienten in ambulanter Psycho­therapie mit Depression, Angst-/Panik­störungen und hypo­chondrischen Störungen.

Die GOP wird, wie alle DiGA, 2025 extra­budgetär vergütet und enthält keine Zeitvorgabe für die Plausibilitäts­prüfung.

EBM

Leistungs­beschreibung

Punkte/Euro
01479

Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) elona therapy Depression gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gemäß § 139e SGB V, einmal im Behandlungsfall

Fakultativer Leistungsinhalt

Individualisierung von Inhalten

Anmerkungen

Die GOP 01479 ist im Krankheitsfall höchstens zweimal und auch bei Durchführung im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig.

Dies ist durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.
64/7,93

Companion shoulder

Diese DiGA wurde im Dezember 2024 vorläufig zur Erprobung ohne erforder­liche ärztliche Tätig­keiten in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und kann nun, zusammen mit den dort bereits angesiedelten DiGA „ProHerz“ und „Orthopy bei Knie­verletzungen“, nach der Pseudo­nummer 86700 berechnet werden. Es handelt sich um ein therapeutisches Trainings­programm für Patientinnen und Patienten mit Schulter­beschwerden (M75).

Nummer

Leistungs­beschreibung

Euro
86700

Pauschale für Leistungen im Zusammen­hang mit der Anwendung der digitalen Gesundheits­anwendung (DiGA) Companion shoulder, einmal im Behandlungs­fall

Obligater Leistungsinhalt

  • Verlaufskontrolle und Auswertung und/oder
  • Auswahl und/oder Individualisierung

Anmerkungen

Die Leistung 86700 ist je digitaler Gesundheits­anwendung im Krank­heits­fall höchstens zweimal berechnungs­fähig.

Die Berechnung setzt die Angabe der Pharma­zentral­nummer (PZN) der digitalen Gesundheits­anwendung voraus.

Bei der Anwendung mehrerer digitaler Gesundheits­anwendungen je Versichertem im Behand­lungs­fall ist die Leistung 86700 entsprechend der Anzahl der digitalen Gesundheits­anwendungen mehrmals berechnungs­fähig.

7,93

My7steps App

Diese DiGA wurde zwar dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen, das Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) sieht hier aber keine erforder­lichen ärztlichen Tätig­keiten, sodass keine gesonderten Leistungen in den Einheitlichen Bewertungs­maßstab (EBM) aufgenommen wurden und auch die Pseudonummer 86700 nicht zum Ansatz kommen kann. Es handelt sich um eine webbasierte Inter­vention zur Reduzierung psychischer Beschwerden wie F32.0 (Leichte depressive Episode), F32.1 (Mittelgradige depressive Episode), F33.0 (Rezidivierende depressive Störung, gegen­wärtig leichte Episode) oder F33.1 (Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittel­gradige Episode).

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.