EBM aktuell: Digitale Gesundheitsanwendungen
Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der GKV haben zum 1. April 2025 eine Reihe von Beschlüssen zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gefasst. Betroffen sind die DiGA „elona therapy Depression“, „companion shoulder“ und „My7steps App“.
elona therapy Depression
Die Verlaufskontrolle und die Auswertung zu dieser DiGA kann jetzt nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01479 bei Patientinnen und Patienten ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 66. Lebensjahr zum Ansatz kommen. Die DiGA ist nicht neu, sondern konnte bisher bereits nach der Pseudonummer 86700 berechnet werden.
Die Leistung kann auch im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht werden. In diesem Fall kommt zusätzlich die GOP 01450 (Zuschlag im Zusammenhang mit den Versichertenpauschalen für die Betreuung eines Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde oder für eine Videofallkonferenz) zum Ansatz. Erfolgt die Behandlung ausschließlich per Video, wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bei bekannten Patientinnen und Patienten außerdem die seit 1. April gültige neue GOP 01452 (Zuschlag zu den Versichertenpauschalen für die Gewährleistung einer strukturierten Versorgung, einmal im Behandlungsfall, 30 Punkte/3,72 Euro) zugesetzt.
Die Zielgruppe sind Patientinnen und Patienten in ambulanter Psychotherapie mit Depression, Angst-/Panikstörungen und hypochondrischen Störungen.
Die GOP wird, wie alle DiGA, 2025 extrabudgetär vergütet und enthält keine Zeitvorgabe für die Plausibilitätsprüfung.
EBM | Leistungsbeschreibung | Punkte/Euro |
01479 | Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) elona therapy Depression gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gemäß § 139e SGB V, einmal im Behandlungsfall Fakultativer Leistungsinhalt Individualisierung von Inhalten Anmerkungen Die GOP 01479 ist im Krankheitsfall höchstens zweimal und auch bei Durchführung im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig. Dies ist durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend. | 64/7,93 |
Companion shoulder
Diese DiGA wurde im Dezember 2024 vorläufig zur Erprobung ohne erforderliche ärztliche Tätigkeiten in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und kann nun, zusammen mit den dort bereits angesiedelten DiGA „ProHerz“ und „Orthopy bei Knieverletzungen“, nach der Pseudonummer 86700 berechnet werden. Es handelt sich um ein therapeutisches Trainingsprogramm für Patientinnen und Patienten mit Schulterbeschwerden (M75).
Nummer | Leistungsbeschreibung | Euro |
86700 | Pauschale für Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Companion shoulder, einmal im Behandlungsfall Obligater Leistungsinhalt
Anmerkungen Die Leistung 86700 ist je digitaler Gesundheitsanwendung im Krankheitsfall höchstens zweimal berechnungsfähig. Die Berechnung setzt die Angabe der Pharmazentralnummer (PZN) der digitalen Gesundheitsanwendung voraus. Bei der Anwendung mehrerer digitaler Gesundheitsanwendungen je Versichertem im Behandlungsfall ist die Leistung 86700 entsprechend der Anzahl der digitalen Gesundheitsanwendungen mehrmals berechnungsfähig. | 7,93 |
My7steps App
Diese DiGA wurde zwar dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sieht hier aber keine erforderlichen ärztlichen Tätigkeiten, sodass keine gesonderten Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen wurden und auch die Pseudonummer 86700 nicht zum Ansatz kommen kann. Es handelt sich um eine webbasierte Intervention zur Reduzierung psychischer Beschwerden wie F32.0 (Leichte depressive Episode), F32.1 (Mittelgradige depressive Episode), F33.0 (Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte Episode) oder F33.1 (Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode).

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.