Die Influenza-Impfstoffempfehlung ist angepasst worden: Daraus resultiert (leider) ein „Kuddelmuddel“
Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. September 2024 die geänderte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Influenza-Impfung hinsichtlich des zu verwendenden Impfstoffes in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) übernommen. Empfohlen wird – soweit möglich – der Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen.
In den Hinweisen zur Umsetzung der neuen Regelung ist die bisherige quadrivalente Version durch einen inaktivierten Hochdosis-Influenza-Impfstoff (Influenza-Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination) ersetzt worden. Der Beschluss liegt nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor und wird – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung – am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
Die Verwendung von bereits bestellten inaktivierten quadrivalenten Influenza-Impfstoffen bleibt allerdings in der aktuellen Saison 2024/2025 trotz dieser Änderung in der SI-RL erhalten.
Warum wurde das gemacht?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht jedes Jahr eine Empfehlung, welche Antigenkombination für Influenza-Impfstoffe für die kommende Impfsaison verwendet werden soll. Aktuell empfiehlt die WHO zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Wechsel aller Influenza-Impfstoffe von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen. Sie gibt allerdings noch zusätzlich eine Empfehlung für den Stamm der zweiten B-Linie für einen quadrivalenten Influenza-Impfstoff, schließt diesen also noch nicht aus.
Die STIKO ist mit ihrer Empfehlung dieser WHO-Empfehlung gefolgt, empfiehlt aber regelhaft nicht konkret diesen trivalenten Influenza-Impfstoff, sondern je nach betroffener Personengruppe einen inaktivierten Hochdosis-Influenza-Impfstoff, wie von der WHO empfohlen, einzusetzen.
Der G-BA war so gezwungen, für die Saison 2024/25 zweigleisig zu fahren, da er davon ausgeht, dass bei den inaktivierten Influenza-Impfstoffen überwiegend quadrivalente Impfstoffe verfügbar sein werden, für die auch mit der vorgenommenen Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie weiterhin der Leistungsanspruch gegeben ist.
Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.