Die Influenza-Impfstoffempfehlung ist angepasst worden: Daraus resultiert (leider) ein „Kuddelmuddel“

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Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. September 2024 die geänderte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Influenza-Impfung hinsichtlich des zu verwendenden Impfstoffes in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) übernommen. Empfohlen wird – soweit möglich – der Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen.

In den Hinweisen zur Umsetzung der neuen Regelung ist die bisherige quadri­valente Version durch einen inakti­vierten Hochdosis-Influenza-Impfstoff (Influenza-Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenk­ombination) ersetzt worden. Der Beschluss liegt nun dem Bundes­ministerium für Gesund­heit (BMG) zur Prüfung vor und wird – vorbehalt­lich der Nicht­beanstandung – am Tag nach seiner Veröffent­lichung im Bundes­anzeiger in Kraft treten.

Die Verwendung von bereits bestellten inakti­vierten quadri­valenten Influenza-Impf­stoffen bleibt allerdings in der aktuellen Saison 2024/2025 trotz dieser Änderung in der SI-RL erhalten.

Warum wurde das gemacht?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffent­licht jedes Jahr eine Empfeh­lung, welche Antigen­kombina­tion für Influenza-Impf­stoffe für die kommende Impf­saison verwendet werden soll. Aktuell empfiehlt die WHO zum frühest­mög­lichen Zeit­punkt den Wechsel aller Influenza-Impf­stoffe von quadri­valenten zu trivalenten Influenza-Impf­stoffen. Sie gibt allerdings noch zusätz­lich eine Empfeh­lung für den Stamm der zweiten B-Linie für einen quadri­valenten Influenza-Impfstoff, schließt diesen also noch nicht aus.

Die STIKO ist mit ihrer Empfeh­lung dieser WHO-Empfeh­lung gefolgt, empfiehlt aber regel­haft nicht konkret diesen tri­valenten Influenza-Impf­stoff, sondern je nach betroffener Personen­gruppe einen inakti­vierten Hochdosis-Influenza-Impf­stoff, wie von der WHO empfohlen, einzusetzen.

Der G-BA war so gezwungen, für die Saison 2024/25 zwei­gleisig zu fahren, da er davon ausgeht, dass bei den inakti­vierten Influenza-Impf­stoffen über­wiegend quadri­valente Impf­stoffe verfügbar sein werden, für die auch mit der vorge­nommenen Ände­rung der Schutz­impfungs-Richt­linie weiterhin der Leistungs­anspruch gegeben ist.

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.