Sonographien in der hausärztlichen Praxis: So läuft die Abrechnung!
Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Die Berechnung von Sonographie-Leistungen im EBM setzt grundsätzlich eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus. Im Rahmen der Qualitätssicherung ist die Dokumentation der untersuchten Organe mittels bildgebenden Verfahrens, ggf. als Darstellung mehrerer Organe oder Organregionen in einem Bild, mit Ausnahme nicht gestauter Gallenwege und der leeren Harnblase bei Restharnbestimmung obligater Bestandteil der jeweiligen Leistungen. Dabei muss eine eindeutige Patientenidentifikation in der Bilddokumentation durch entsprechende Kennzeichnung gewährleistet sein. Die genauen Details zur Dokumentation und Qualitätssicherung sind in der Ultraschallvereinbarung zwischen den Partnern der Bundesmantelverträge (Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband) geregelt.
Die häufigsten, in der hausärztlichen Praxis zu erwartenden Sonographie-Leistungen im B-Mode-Verfahren sind die Untersuchung der Schilddrüse nach Nr. 33012 EBM, die sonographische Untersuchung der Thoraxorgane nach Nr. 33040 EBM, des Abdomens nach Nr. 33042 EBM und der Urogenitalorgane nach Nr. 33043 EBM.
EBM | Legende | Punkte/Euro |
33012 | Sonographische Untersuchung der Schilddrüse mittels B-Mode-Verfahren, je Sitzung | 77/8,57 |
33040 | Sonographische Untersuchung der Thoraxorgane mittels B-Mode-Verfahren, je Sitzung | 110/12,24 |
33042 | Sonographische Untersuchung des Abdomens oder dessen Organe und/oder des Retroperitoneums oder dessen Organe einschl. der Nieren mittels B-Mode-Verfahren, je Sitzung | 143/15,91 |
33043 | Sonographische Untersuchung eines oder mehrerer Uro-Genital-Organe mittels B-Mode-Verfahren, je Sitzung | 82/9,12 |
Bitte beachten:
- Werden im Rahmen einer Untersuchung nach den EBM-Nrn. 33040 bis 33043 auch Lymphknotenregionen untersucht, kann dies nach Nr. 33081 EBM – allerdings nur im Rahmen onkologischer Kontrollen bei Patienten mit mindestens einer der Diagnosen C81.- bis C96.- nach ICD-10-GM – einmalig berechnet werden.
- Die Nr. 33042 EBM ist im Behandlungsfall höchstens zweimal berechnungsfähig. Sofern auch die Nr. 01748 EBM (präventive sonographische Untersuchung auf Bauchaortenaneurysmen) zum Ansatz kommt, ist bei der Nr. 33042 EBM ein Abschlag von 70 Punkten und bei der Nr. 33043 EBM von 7 Punkten vorzunehmen.
- Werden die Leistungen nach den EBM-Nrn. 33040, 33042 oder 33043 transkavitär durchgeführt, kann zusätzlich die Nr. 33090 berechnet werden.
- Beim Einsatz der EBM-Nrn. 33042 oder 33043 als optische Führungshilfe kann zusätzlich die Nr. 33092 EBM, bei den EBM-Nrn. 33012 oder 33040 die Nr. 33091 berechnet werden.
- Eine Kontrastmitteleinbringung kann neben der Nr. 33042 EBM zusätzlich nach Nr. 33046 EBM berechnet werden.
EBM | Legende | Punkte/Euro |
33046 | Zuschlag zur GOP 33042 bei Durchführung der Sonographie des Abdomens mit Kontrastmitteleinbringung | 76/8,45 |
33081 | Sonographische Untersuchung von Organen oder Organteilen bzw. Organstrukturen, die nicht Bestandteil der GOP 33040 bis 33044 sind, mittels B-Mode-Verfahren, je Sitzung | 56/6,23 |
33090 | Zuschlag zu den GOP 33040, 33042, 33043 und 33081 bei transkavitärer Untersuchung | 57/6,34 |
33091 | Zuschlag zu den GOP 33012, 33040 und 33081 für optische Führungshilfe | 87/9,68 |
33092 | Zuschlag zu den GOP 33042 und 33043 für optische Führungshilfe | 118/13,13 |
Weitere Sonographie-Leistungen sind nur eingeschränkt berechnungsfähig!
Grundsätzlich können in hausärztlichen Praxen alle Sonographie-Leistungen erbracht werden, wenn die notwendigen Qualifikationsnachweise vorliegen. Es gibt allerdings eine Einschränkung:
- In der Präambel des hausärztlichen Abschnitts IIIa des EBM sind unter Punkt 3.1.5 die Sonographie-Leistungen aufgeführt, die von Hausärzten berechnet werden dürfen. Es handelt sich dabei um die Leistungen nach den Nrn. 33000–33002, 33010–33012, 33040–33044, 33046, 33050–33052, 33060–33062, 33076, 33080, 33081 und 33090–33092.
Damit entfällt in der hausärztlichen Praxis die Berechnung der Leistungen nach den EBM-Nrn. 33020 (Echokardiographische Untersuchung mittels M-Mode- und B-Mode-Verfahren), 33021 (Doppler-Echokardiographie mittels PW- und/oder CW-Doppler), 33022 (Doppler-Echokardiographie mittels Duplex-Verfahren mit Farbcodierung), 33023 (Zuschlag bei transösophagealer Durchführung), 33030 (Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung in Ruhe und unter physikalisch definierter und reproduzierbarer Stufenbelastung), 33031 (Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung in Ruhe und unter standardisierter pharmakodynamischer Stufenbelastung), 33063 (Sonographische Untersuchung der intrakraniellen Gefäße mittels PW-Doppler-Verfahren an mindestens 7 Ableitungsstellen), 33064 (Sonographische Untersuchung der Gefäße des männlichen Genitalsystems mittels PW-Doppler-Verfahren, einschließlich Tumeszenzmessung), 33070 (Sonographische Untersuchung der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße mittels Duplex-Verfahren von mindestens 6 Gefäßabschnitten), 33071 (Sonographische Untersuchung der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße mittels Duplex-Verfahren), 33072 (Sonographische Untersuchung der extremitätenver- und/oder -entsorgenden Gefäße mittels Duplex-Verfahren), 33073 (Sonographische Untersuchung der abdominellen und/oder retroperitonealen Gefäße oder des Mediastinums mittels Duplex-Verfahren), 33074 (Sonographische Untersuchung der Gefäße des weiblichen Genitalsystems mittels Duplex-Verfahren), 33075 (Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 33070 bis 33074 für die Durchführung der Untersuchung als farbcodierte Untersuchung) und 33100 (Muskel- und/oder Nervensonographie zur weiteren Klärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung, inkl. Nervenkompressionssyndrom mittels B-Mode-Verfahren).
Fallbeispiel:
Ein 65-jähriger Patient klagt über rezidivierende abdominale Krämpfe. In der Labordiagnostik finden sich keine Auffälligkeiten. Es wird deshalb eine Abdomensonographie mit Kontrastmitteldarstellung der Gallenwege und – auf Wunsch des Patienten – ein präventives Bauchaorten-Screening durchgeführt.
EBM | Legende | Punkte/Euro |
03040 | Hausärztliche Grundpauschale | 138/15,35 |
03004 | Versichertenpauschale | 148/16,46 |
33042 | Sonographische Untersuchung des Abdomens | 143/15,91 -70/7,79 |
33046 | Kontrastmitteleinbringung | 82/9,12 |
01748 | Sonographische Untersuchung auf Bauchaortenaneurysmen | 124/13,79 |
03230 | Problemorientiertes ärztliches Gespräch, 10 Minuten | 128/14,24 |
Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin mit eigener Praxis in Hofheim/Taunus und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.