Patienten haben Anspruch auf Krankenhausbegleitung: So kann man die Empfehlung ganz unbürokratisch abrechnen!
Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Seit dem 1. November 2022 gibt es eine neue Krankenhausbegleitungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Bei einer stationären Behandlung ist es seither möglich, dass Menschen mit bestimmten Behinderungen eine Begleitung im Krankenhaus erhalten können, wenn dies durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt wird.
Nach einem aktuellen Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) kann eine solche Bescheinigung nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01615 (30 Punkte/aktuell 3,45 Euro) ab dem 1. Juli 2023 einmal im Krankheitsfall (= 4 Quartale) in Rechnung gestellt werden.
Hintergrund
Begleitpersonen können nach dieser Richtlinie in bestimmten Fällen Anspruch auf Krankengeld geltend machen. Die abschließende Feststellung und Entscheidung über die Mitaufnahme trifft das Krankenhaus. Dort werden auch die erforderlichen Bescheinigungen für die Begleitperson ausgestellt, die für den Arbeitgeber beziehungsweise die Krankenkasse notwendig sind. Die medizinische Notwendigkeit für eine Begleitperson kann sich beispielsweise dadurch ergeben, dass ein Mensch mit Behinderung nur mit ihrer Hilfe den Anweisungen des Krankenhauspersonals folgen kann. Die Behinderung allein genügt dabei als Kriterium allerdings nicht.
Eine medizinische Notwendigkeit liegt laut Krankenhausbegleitungs-Richtlinie des G-BA beispielsweise vor, wenn ohne Begleitperson die notwendige Krankenhausbehandlung verweigert wird, nur mithilfe einer Begleitperson den Anweisungen des Krankenhauspersonals gefolgt werden kann oder die Begleitperson ins therapeutische Konzept im Krankenhaus bzw. nach der Entlassung aus dem Krankenhaus einzubeziehen ist.
Konkret werden in der Anlage zur Richtlinie mögliche – allerdings nicht abschließende – Kriterien in drei Fallgruppen genannt:
Fallgruppe 1 Begleitung zum Zweck der Verständigung | Erhebliche oder komplette Beeinträchtigung der Kommunikation, insbesondere im Bereich
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Fallgruppe 2 Begleitung zum Zweck der Unterstützung im Umgang mit durch die Krankenhausbehandlung verbundenen Belastungssituationen, insbesondere bei fehlender Kooperations- und Mitwirkungsfähigkeit | Schädigungen globaler oder spezifischer mentaler Funktionen, die sich insbesondere in Form von
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Fallgruppe 3 Begleitung zum Einbezug in das therapeutische Konzept während der Krankenhausbehandlung oder zur Einweisung in nach der stationären Krankenhausbehandlung weiterhin notwendige Maßnahmen | Erhebliche Schädigungen oder Beeinträchtigungen, insbesondere
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Die Bescheinigung muss mindestens ein Kriterium oder eine vergleichbare Schädigung oder Beeinträchtigung angeben. Dies kann entweder auf dem Formular 2 (Verordnung von Krankenhausbehandlung) oder als formlose Bescheinigung erfolgen.
Die Bescheinigung kann deshalb auf zwei Wegen erfolgen:
- Ärzte und Psychotherapeuten bescheinigen die Notwendigkeit der Begleitung bei planbaren stationären Eingriffen auf dem Verordnungsformular für eine Krankenhausbehandlung (Muster 2). Dies kann z. B. durch Eintrag in einem Freifeld und unter Bezugnahme auf die genannten Fallgruppen geschehen. Die Leistung ist dann Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen im EBM und deshalb nicht gesondert berechnungsfähig (siehe Abbildung).
- Alternativ kann eine solche Bescheinigung unabhängig von einer Einweisung ins Krankenhaus und mit Gültigkeit für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren im Voraus formlos ausgestellt werden. Voraussetzung ist auch hier, dass die Bescheinigung ein medizinisches Kriterium oder eine vergleichbare Schädigung oder Beeinträchtigung enthält. Diese Leistung kann nach der neu ab 1. Juli 2023 gültigen GOP 01615 zuzüglich der GOP 40142 berechnet werden.
EBM | Legende | Euro |
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01615 | Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einer Mitaufnahme einer Begleitperson im Vorfeld einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung und formlose Bescheinigung gemäß § 3 Abs. 2 der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, einmal im Krankheitsfall | 3,45 |
40142 | Kostenpauschale für Leistungen entsprechend der GOP 01615, 01620, 01621 oder 01622, bei Abfassung in freier Form, wenn vereinbarte Vordrucke nicht verwendet werden können, je Seite Die Kostenpauschale 40142 ist im Zusammenhang mit der GOP 01615 insgesamt nur für eine Seite berechnungsfähig. | 1,50 |
Da es sich bei der GOP 01615 um eine neue Leistung handelt, wird sie für die nächsten zwei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen (MGV) und damit ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis vergütet.
Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.