Es gibt praktisch keine Versandpauschalen mehr! Was kann man tun?
Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Ein Element der „Zwangsdigitalisierung“ der Praxen hat bisher wenig Aufmerksamkeit erregt: Ärzte und Psychotherapeuten konnten elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus versenden und empfangen. Das war aber freiwillig! Um dies „gesellschaftsfähig“ zu machen, wurden die Portopauschalen schrittweise abgesenkt und als Ausgleich Pauschalen nach den Pseudonummern 86900/86901 zzgl. eines Förderzuschlags nach der GOP 01660 für den elektronischen Versand und Empfang ausgelobt. Das ist jetzt aber alles weg.
Hintergrund
Praxen müssen laut aktueller Gesetzeslage eArztbriefe ab Anfang 2024 mindestens empfangen können. Für den Versand und Empfang der eArztbriefe hat der Gesetzgeber besondere Sicherheitsanforderungen gestellt. Praxen müssen dafür den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) einsetzen, der unter anderem auch für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genutzt wird. Zudem müssen Ärzte und Psychotherapeuten die eArztbriefe elektronisch signieren. Dafür ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) notwendig. Das ist mit einem erneuten finanziellen Aufwand verbunden, der durch die TI-Pauschalen nicht vollständig abgedeckt wird.
Wer sich darauf nicht vorbereitet, bekommt ab März 2024 seine TI-Pauschale aber sogar gekürzt!
Portopauschalen reichen nur noch für 8 Briefe, eArztbrief-Pauschale ist ganz weg!
Seit dem 1. Oktober 2023 wurden die Portopauschalen nach den GOP 40110/40111 erneut und jetzt massiv abgesenkt. Die Pauschale im hausärztlichen Bereich reicht nur noch für den Versand von etwa 8 Briefen zu 0,85 Euro.
Fachgruppe | Höchstwert in Euro … | |
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… bis 31.10.2023 | … ab 01.11.2023 | |
Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten und praktische Ärzte | 28,38 | 6,88 |
Kinder- und Jugendmedizin | 28,38 | 6,88 |
Als Ersatz für diese, zuletzt stark abgesenkten, Portopauschalen, die auch den Faxversand beinhalten und die Kosten für durch Kassen angeforderte Berichte abdecken sollen, wurden Pauschalen für den elektronischen Versand und Empfang sowie eine Förderpauschale für den Versand beschlossen.
EBM | Legende | Euro |
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86900 | Elektronischer Versand von Briefen | 0,28 |
86901 | Elektronischer Empfang von Arztbriefen | 0,27 |
01660 | Zuschlag zur eArztbrief-Versandpauschale nach Nr. 86900 zur Förderung der Versendung elektronischer Briefe | 0,11 |
Die Pauschalen 86900 und 86901 haben einen gemeinsamen Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Die „Förder-GOP“ ist seit dem 1. Juli 2023 ausgelaufen. Überraschend wurde aber auch die Abrechnung der Pseudonummern gestrichen.
Dazu teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 27. Oktober 2023 mit:
„Zum 1. Juli 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Finanzierung der Technikkosten für die Telematikinfrastruktur neu geregelt. Damit ist die Vergütungsregelung für die Übermittlung von eArztbriefen zum 30. Juni 2023 entfallen. Den Versand und Empfang können Praxen deshalb derzeit nicht abrechnen.
Die KBV setzt sich aktuell dafür ein, dass dies zukünftig wieder möglich wird.“
Fazit
Hausärzte sind nur durch den Wegfall der Pseudonummer 86901 für den Empfang von eArztbriefen betroffen. Das kann man „verschmerzen“, auch wenn es ärgerlich ist. Die Voraussetzungen für den elektronischen Empfang sollte man jedenfalls schaffen, da sonst ein finanzieller Verlust durch Kürzung der TI-Pauschale droht.
Mehr als ärgerlich ist hingegen die erneute Absenkung der Portopauschalen auf das o. g. Niveau. Da Hausärzte in der Regel keine Arztberichte verschicken, könnte man das auch noch verkraften. Betroffen sind aber auch Anforderungen von Krankenkassen. Hier sollte man deshalb konsequent die Antwortschreiben mit dem Vermerk „Gebühr zahlt Empfänger“ versehen, wenn kein Freiumschlag beigefügt wurde (siehe hierzu auch Beitrag vom 28.09.2023).
Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.