Es gibt neue UV-GOÄ-Leistungen – aber nur für einige Fachgruppen!

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Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Bestimmte Leistungen in der UV-GOÄ werden seit 1. Januar 2023 neu bzw. höher vergütet. Das wurde zwischen der Kassen­ärztlichen Bundes­vereinigung (KBV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung (DGU) vereinbart. Die gestiegenen Kosten in den Praxen sollen damit ausgeglichen werden.

Nach Mitteilung der KBV erhalten (nur) D-Ärzte für den Durchgangs­arztbericht bei der Versorgung von Patienten nach einem Arbeits­unfall jetzt 20 statt 17,81 Euro. Außerdem wurden die Zuschläge für ambulante Operationen nach den Nrn. 442 und 442a bis 445 UV-GOÄ um rund 10 % erhöht. 14 % höher liegen jetzt auch die Honorare für den Epikutantest zum Nachweis bestimmter allergischer Reaktionen nach den Nrn. 380, 381 und 382.

Einige neue Leistungen sind hinzugekommen!

Da es nun auch möglich sein soll, Unfallverletzte telemedizinisch zu beraten, wurden die Nrn. 10 (8 Euro) und 10a (16 Euro) UV-GOÄ eingeführt, die für Beratungen von bis zu 10 Minuten bzw. für mehr als 10 Minuten zusätzlich berechnet werden können. Bei Kindern und Jugend­lichen bis zum 18. Lebensjahr können Kontrollen bestimmter Knochen­brüche künftig auch sono­graphisch vorgenommen und nach den Nrn. 411 (35 Euro) und 411a (10 Euro) berechnet werden. Die Foto­dokumentation von Haut­krank­heiten nach Nr. 196 (10,31 Euro) und die Testung mit patienten­eigenen Substanzen nach Nr. 379 wurden in der Leistungs­legende angepasst, Dermatologen können außerdem zwei zusätz­liche Formen der Photo­dynamischen Therapie (PDT) – die Tageslicht-PDT nach Nr. 572 (35 Euro) und die technisch simulierte Tageslicht-PDT nach Nr. 573 (75 Euro) – zum Ansatz bringen und mit der Erweiterung der Nr. 740a ist es jetzt möglich, die chemo­chirurgische Therapie aktinischer Keratosen abzurechnen.

Das sind die neuen Leistungen im Überblick:

UV-GOÄLegendeEuro BH*Euro AH*
132D-Arzt-Bericht20,000,00
442
442a
443
444
445
Zuschläge bei der Durchführung ambulanter Operationen35,83
19,47
67,20
116,47
197,10
10Telemedizinische Beratung bis zu 10 Minuten8,000,00
10aTelemedizinische Beratung von mehr als 10 Minuten16,000,00
572Photodynamische Tageslichttherapie von Hautläsionen35,0035,00
573Technisch simulierte photodynamische Tageslichttherapie von Hautläsionen inklusive photodynamischer Lichtbestrahlung75,0075,00
380Epikutantest 1. bis 30. Test, je Behandlungsfall3,482,79
381Epikutantest 31. bis 50. Test, je Behandlungsfall2,331,86
382Epikutantest 51. bis 100. Test, je Behandlungsfall1,721,39
196Zu Hautkrankheiten gefertigte Fotos, die den im jeweiligen Bericht oder im Gutachten beschriebenen Hautbefund nachvollziehbar dokumentieren und auf einem Speichermedium (einschließlich der Herstellung, Verpackung, zuzüglich Porto) zur Verfügung gestellt werden, unabhängig von der Anzahl der Fotos
Eine darüberhinausgehende notwendige Fotodokumentation kann durch den UV-Träger nach Rücksprache genehmigt werden.
10,0310,03
379Testung mit patienteneigenen Substanzen nach vorheriger Beauftragung durch den Unfallversicherungsträger
Die Dokumentation soll auf dem DGUV-Testbogen oder einem vergleichbaren Testbogen erfolgen.
3,052,45
411Zuschlag zur Nr. 410 für die Sonographie bei der Kontrolle von Frakturen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag
Knochen/Gelenke im Sinne der Nr. 411 sind: Oberarm, Unterarm, Oberschenkel, Unterschenkel und angrenzende Gelenke.
35,0035,00
411aZuschlag zur Nr. 410 für die Sonographie bei der Kontrolle von Frakturen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag
Andere Knochen/Gelenke, die nicht in der Nr. 411 genannt sind
10,0010,00
Die Zuschläge nach Nr. 411 und 411a können nur einmal je Sitzung und maximal dreimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Neben der Nr. 411 und 411a kann die Nr. 420 nicht abgerechnet werden. Eine im Einzelfall erforderliche sonographische Kontrolle der Gegenseite ist Bestandteil der Leistung.

* Erläuterung: AH = Allgemeine Heilbehandlung, BH = Besondere Heilbehandlung

Fazit

Die Neuerungen kommen in erster Linie Fachgruppen zugute, die eine „Besondere Heilbehandlung“ abrechnen dürfen. Das ist in der Tabelle berücksichtigt und bedeutet aber z. B., dass auch Hausärzte, die über eine Sonographie-Genehmigung verfügen, bei der Kontrollbehandlung von Unfällen nach einer Fraktur neben den üblichen Leistungen auch eine sonographische Abklärung vornehmen und abrechnen können, wenn der D-Arzt den Fall zurücküberwiesen hat. Bei der neu geschaffenen telemedizinischen Beratung hingegen ist das nicht möglich.

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.