EBM-Abrechnungsbesonderheiten, die man kennen sollte!
Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann
GOP 03040: Die Hausarztpauschale wird nicht immer gezahlt!
Die GOP 03040 (hausärztlicher Bereich) bzw. 04040 (kinderärztlicher Bereich) ist eine Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 03000 (Versichertenpauschale) und 03030 (Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme) für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V und wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
GOP | Legende | Euro |
---|---|---|
03040 | Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 03000 und 03030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V Obligater Leistungsinhalt Vorhaltung der notwendigen Strukturkomponenten zur Erfüllung der Aufgaben der hausärztlichen Grundversorgung, einmal im Behandlungsfall | 15,55 |
Voraussetzung für den Zusatz durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung ist, dass ausschließlich (typische) „hausärztliche und/oder kinderarzttypische“ Leistungen erbracht und berechnet werden. Was nicht in diese Kategorie fällt, definiert ein sogenannter K.o.-Katalog. Kommt es im Behandlungsfall zum Ansatz der folgenden Leistungen, entfällt der Ansatz der GOP 03040/04040:
- Abschnitt 30.5: Phlebologie
- Abschnitt 30.7: Schmerztherapie (einschließlich Akupunktur)
- Abschnitt 30.9: Schlafstörungsdiagnostik
- GOP 35111–35113, 35120, 35130, 35131, 35140–35142, 35150–35152
- Abschnitt 35.2: Antragspflichtige Leistungen
- Leistungen der Onkologie-Vereinbarung gemäß Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen (BMV-Ä)
- Leistungen gemäß § 6 Anlage 5 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) als Abgrenzungen der fachärztlichen Versorgung
Fazit
Gehören solche Leistungen zum Spektrum der Praxis, sollte man deshalb beim Ansatz immer abwägen, ob diese Leistungen des K.o.-Kataloges höher bewertet sind als die GOP 03040/04040, und ggf. die Bestwertregelung anwenden. Dabei sollte man auch bedenken, wenn man eine NäPA in der Praxis beschäftigt, dass die Pauschalen für deren Einsatz nach den GOP 03060/03061 ebenfalls wegfallen, wenn die GOP 03040 nicht zum Ansatz kommt.
Es gibt allerdings auch eine Reihe von Leistungen außerhalb des hausärztlichen Kapitels IIIa, die nicht zu einer Streichung der GOP 03040/04040 führen, teilweise allerdings genehmigungspflichtig sind:
- Allergologie: GOP 30110, 30111, 30120–30123, 30130, 30131
- Chirotherapie: GOP 30200, 30201
- Proktologie: 30600, 30601, 30610, 30611
- Neurophysiologische Übungsbehandlung: Abschnitt 30.3
- Physikalische Therapie: Abschnitt 30.4
Beachtenswert ist noch, dass bei Praxen mit weniger als 400 Behandlungsfällen die Vergütung für die GOP 03040/04040 um 10 % abgesenkt bzw. bei Praxen mit mehr als 1.200 Behandlungsfällen je Arzt um 10 % angehoben wird.
Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.