Diese Leistungen werden 2022 extrabudgetär vergütet!
Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Die Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband für das Jahr 2022 sind abgeschlossen. Die Kassen wollen ihre Verluste aus der Versorgung ihrer Versicherten während der Pandemie auf die Vertragsärzte abwälzen und forderten eine Nullrunde. Das konnte verhindert werden und wäre nach der gesetzlichen Vorgabe auch nur bedingt möglich gewesen. Vorgegeben ist die Neufestlegung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), also der budgetierten Geldmenge, die den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) 2022 zur Verfügung steht und dazu verwendet wird, die praxisinternen Budgets wie insbesondere das Regelleistungsvolumen abzubilden.
Die Festlegung der MGV orientiert sich an zwei Veränderungsraten: der Morbiditätsentwicklung und der Altersentwicklung der Bevölkerung, deren Berechnung Gesetzmäßigkeiten folgt, die keiner Willkür auf dem Verhandlungsweg unterworfen sind.
Das finanzielle Ergebnis der Einzelpraxis hängt wiederum in erster Linie aber vom Wert der berechneten EBM-Positionen ab, denn die Geldmenge aus der MGV entscheidet nur, wie viele Leistungen zum festen OPW (Orientierungspunktwert) – 2022 beträgt er 11,2662 Cent – vergütet werden (können).
Losgelöst von dieser Systematik sind diejenigen Leistungen, die extrabudgetär, also zu einem festen OPW und damit zu einem Eurobetrag und ohne Mengenbegrenzung, vergütet werden.
Im Jahr 2022 ist das, bezogen auf den hausärztlichen Bereich, eine relativ große Menge an Leistungen, die nicht unbedingt morbiditätsabhängig erbracht werden müssen und deshalb unter betriebswirtschaftlichen Aspekten betrachtet werden sollten.
Die wichtigsten Leistungen im hausärztlichen Bereich sind in der folgenden Tabelle abgebildet:
Leistungsbereich | GOP EBM |
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Ambulante Operationen Abschnitte IV 31.1 und 31.4 EBM: prä- bzw. postoperative Leistungen | 31010 bis 31013 31600 |
Prävention Abschnitte II 1.7.1, 1.7.2 und 1.7.3 EBM, ausgenommen die Nrn. 01710 und 01759 | 01702 bis 01727 01731 bis 01748 01760 32880 bis 32882 |
Verordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung | 01425 und 01426 |
Verordnung der Soziotherapie, noch bis 30.09.2022 | 30810 und 30811 |
Weiterführende sozialpädiatrisch orientierte Versorgung | 04356 |
Leistungen zur Förderung der Delegation | 38200, 38205 |
Medikationsplan | 01670, 03222, 04222 |
Zuschlag Versand elektronischer Arztbrief, noch bis 30.06.2023 | 01660 |
Videosprechstunde und Videofallkonferenz | 01442, 01450, 40128 und 40129 |
Verordnung von Cannabis | 01460, 01461, 01626 |
Notfalldatenmanagement | 01640 bis 01642 |
Versorgungsplanung | 37400 |
Videokonsilium gemäß § 1 Abs. 5 der Telekonsilien-Vereinbarung | 01670 bis 01672 |
Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte | 01431, 01647 und 01648 |
Leistungen im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) | 01470 und 01471 |
Leistungen der Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe | 08619 |
Verordnung von medizinischer Rehabilitation, noch bis 31.03.2023 | 01611 |
Leistungen, die nur mit Qualifikationsnachweis oder vertraglicher Besonderheit berechnet werden können! | |
MRSA-Diagnostik und -Therapie Abschnitt IV 30.12 EBM | 30940 bis 30952 30954, 30956 30960 und 30961 |
Spezialisierte geriatrische Diagnostik und Versorgung Abschnitt 30.1 EBM, Nrn. 30980 und 30988 ohne Qualifikationsnachweis möglich | 30980 bis 30988 |
Kooperations- und Koordinationsleistungen Abschnitt 37.2 EBM bei Kooperationsvertrag mit Pflegeheim, ausgenommen Nr. 37120 | 37100, 37102, 37105, 37113, 37120 |
Anleitung zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung | 03355, 04590 |
Qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung Abschnitt 37.3 EBM | 37300 bis 37320 |
Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin mit eigener Praxis in Hofheim/Taunus und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.