Die Notfallabrechnung außerhalb des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD)

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Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Wann die Versichertenpauschale berechnet werden kann und wann die GOP 03030 zum Ansatz kommen muss!

Die Leistungen aus dem Abschnitt II 1.2 des EBM können nur „für die Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Not(fall)dienst“ durch Vertragsärzte sowie „nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser“ berechnet werden. Die Frage ist deshalb, welche Leistungen man als Vertragsarzt zum Ansatz bringen kann oder muss, wenn es sich um eine Notfallbehandlung außerhalb dieses Bereiches handelt.

Im Hausarztkapitel des EBM gibt es die GOP 03030/04030 als Versichertenpauschale (VP) bei einer unvorhergesehenen Inanspruchnahme, die allerdings gegenüber der klassischen VP deutlich schlechter honoriert wird. Man kann aber alternativ nicht die besser honorierte VP abrechnen, denn eine zweite Anmerkung zu den GOP 03030/04030 legt fest: „Erfolgt im Behandlungsfall lediglich eine Inanspruchnahme durch den Patienten/die Patientin unvorhergesehen […], so ist anstelle der Versichertenpauschale 03000/04000 die Versichertenpauschale 03030/04030 zu berechnen.“ Der obligate Leistungsinhalt der GOP 03030 verstärkt dies noch und schreibt den Ansatz der GOP 03030 bei einem „persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entsprechend den GOP 01100, 01101, 01411, 01412 oder 01415“ vor.

Fazit

Die GOP 03030/04030 müssen angesetzt werden, wenn es im Quartal zu keinem geplanten Arzt-Patienten-Kontakt kommt, sondern der Patient ausschließlich unvorhergesehen und außerhalb der Sprechstundenzeiten behandelt wird. Die Bewertung der GOP 03030 ist deshalb auch nur scheinbar geringer als die der VP, da neben ihr bei einem solchen Erstkontakt die GOP 01100, 01101, 01411, 01412 oder 01415 zum Ansatz kommen, während das neben der VP ausgeschlossen ist.

EBMLegendePunkte
 Euro

03030
04030

Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zwischen 19:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt; höchstens zweimal im Behandlungsfall

Obligater Leistungsinhalt

Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entsprechend den Gebührenordnungspositionen 01100, 01101, 01411, 01412 oder 01415
77
8,85
01100Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten zwischen 19:00 und 22:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. zwischen 7:00 und 19:00 Uhr196
22,52
01101Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten zwischen 22:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. zwischen 19:00 und 7:00 Uhr

313
35,95

01411Dringender Besuch wegen der Erkrankung, unverzüglich nach Bestellung ausgeführt zwischen 19:00 und 22:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. zwischen 7:00 und 19:00 Uhr469
53,90
01412Dringender Besuch/Dringende Visite auf der Belegstation wegen der Erkrankung, unverzüglich nach Bestellung ausgeführt zwischen 22:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. zwischen 19:00 und 7:00 Uhr oder bei Unterbrechen der Sprechstundentätigkeit mit Verlassen der Praxisräume oder auf der Belegstation bei Unterbrechung der Sprechstundentätigkeit mit Verlassen der Praxisräume626
71,94
01415Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal wegen der Erkrankung, noch am Tag der Bestellung ausgeführt546
62,74
Quelle: EBM

Die GOP 03030 kann darüber hinaus aber auch direkt besser honoriert sein als die VP. Kommt es nämlich nach einem solchen Erstkontakt zu einem zweiten unvorhergesehenen Kontakt im Behandlungsfall, kann die GOP 03030 zweimal berechnet werden, was aktuell einem Honorar von 17,70 Euro entspricht. Dieser Wert wird nur von den VP bei einem Kind bis zum 4. Geburtstag oder einem Patienten, der über 75 Jahre alt ist, übertroffen. Die Bewertung der übrigen Versichertenpauschalen nach den GOP 03002 bis 03004 liegt unterhalb von 17,70 Euro und ist deshalb schlechter.

EBMLegendePunkte
 Euro
03030
x 2
Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zwischen 19:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt; höchstens zweimal im Behandlungsfall154
17,70
03002Versichertenpauschale für Versicherte ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr142
16,32
03003Versichertenpauschale für Versicherte ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr114
13,10
03004Versichertenpauschale für Versicherte ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr148
17,01

Wie in diesem Fall die korrekte und im Ergebnis bessere Abrechnung aussieht, zeigt das folgende Fallbeispiel:

Die 55-jährige Nachbarin von Dr. F. ist nicht in seiner hausärztlichen Behandlung.
Am Freitagabend um 19:30 Uhr kommt sie an seine Haustür, weil sie sich bei der Garten­arbeit eine Schürf­wunde an der rechten Hand zugezogen hat. Dr. F. versorgt die Wunde und klärt den Tetanus­schutz. Die Leistungs­abrechnung sieht wie folgt aus, wobei seitens der KV auch in diesem Fall die GOP 03040, ggf. die GOP 03060 und 03061, nicht aber die Hygiene­pauschale nach GOP 03020 zugesetzt werden:

Erstkontakt

EBMLegendePunkte
 Euro

03030

Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme um 19:30 Uhr154
17,70
01100Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten um 19:30196
22,52
02300Primäre Wundversorgung an der Hand68
7,81

Am Sonntagvormittag kommt die Patientin erneut an die Haustür von Dr. F., weil der Verband durchgeblutet ist und sie auch Schmerzen hat. Dr. F. führt eine Wundkontrolle durch, erneuert den Verband und verordnet ein Antibiotikum, da die Wunde infiziert ist. Er bittet sie außerdem, sich am Montag zur weiteren Behandlung bei ihrem Hausarzt vorzustellen.

Zweitkontakt

EBMLegendePunkte
 Euro

03030

Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme um 19:30 Uhr154
17,70
01100Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten um 19:30196
22,52
02300Primäre Wundversorgung an der Hand68
7,81

Die Abrechnungsfolge wie gezeigt wäre somit nicht nur korrekt, sondern auch die finanziell günstigste Variante.

EBMKurzlegendeEuro
Erstkontakt am Freitag
03030Notfall-VP am Freitag um 19:30 Uhr8,85
01100Unvorhergesehene Inanspruchnahme am Freitag um 19:30 Uhr22,52
02300Primäre Wundversorgung7,81
Zweitkontakt am Sonntag
03030Notfall-VP am Sonntag8,85
01100Unvorhergesehene Inanspruchnahme am Freitag um 19:30 Uhr22,52
02300Primäre Wundversorgung7,81
SUMME78,36

Die Ausgangs­lage wäre lediglich anders, wenn die Patientin nicht am Montag zu ihrem bisherigen Hausarzt ginge, sondern sich weiter von Dr. F. behandeln ließe.

EBMKurzlegendeEuro
Erstkontakt am Freitag
03004VP im 55. Lebensjahr17,01
(01100)(Ansatz ist (rückwirkend) neben der GOP 03004 nur möglich,
wenn später auch eine vorhersehbare Inanspruchnahme stattfindet.)
(22,52)
02300Primäre Wundversorgung7,81
Zweitkontakt am Sonntag
01100Unvorhergesehene Inanspruchnahme am Sonntag22,52
02300Primäre Wundversorgung7,81
SUMME55,15
(77,67)

Würde sich die Patientin entscheiden, künftig Dr. F. als Hausarzt zu wählen und am Montag zu ihm zur Wund­kontrolle zu gehen, wäre der Austausch der beiden GOP 03030 durch die GOP 03004 die bessere Lösung, da einerseits beim Erst­kontakt auch die GOP 01100 berechnet werden könnte und das Ergebnis sich auf 77,67 Euro anheben würde, anderer­seits weitere Pauschalen berechnungs­fähig wären, wie z. B. bei einer chronisch Kranken die beiden Chroniker­pauschalen mit der Kenn­zeichnung „H“, was neben der GOP 03030 ausgeschlossen ist.

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.