Das sind die wichtigsten Änderungen im EBM zum 1. Januar 2024!
Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Pünktlich zum Jahreswechsel hat der Bewertungsausschuss (BA) ein Stakkato an Beschlüssen gefasst. Spektakulär sind die nicht, aber man muss sie eben kennen. Enttäuschend war zweifellos die Anhebung des Orientierungspunktwertes um nur 3,85 % gegenüber 2023 und damit von 11,4915 Cent auf 11,9339 Cent.
Das sind die weiteren Detailänderungen:
- Bei Versicherten mit einem substanziellen HIV-Risiko wird die medikamentöse HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP) weiterhin extrabudgetär vergütet, da die Leistungsmengenentwicklung gegen eine Überführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) spricht. Die Verlängerung gilt für weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2025. Die GOP 01922 (Kontrolle im Rahmen der Präexpositionsprophylaxe) hingegen wurde wegen der Leistungsentwicklung von einem höchstens dreimaligen Ansatz je 5 Minuten zum 1. Januar 2024 in eine Pauschale überführt und die Bewertung entsprechend angepasst.Statt wie bisher mit 82 Punkten (bei dreimaliger Berechenbarkeit im Quartal, je vollendete 5 Minuten) ist die GOP 01922 nun mit 163 Punkten bewertet, aber nur noch einmal im Behandlungsfall abrechenbar. Die GOP 01920 bis 01922 können weiterhin nur von Vertragsärztinnen und -ärzten berechnet werden, die über eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) verfügen.
GOP | Legende | Punkte/Euro |
01922 | Kontrolle im Rahmen der Präexpositionsprophylaxe, einmal im Behandlungsfall | 163/19,45 |
- Die DiGA companion patella, ein digitales Therapieprogramm bei Knieschmerzen rund um die Patella, wurde mit der GOP 01477 endgültig ins Kapitel II 1.4 des EBM aufgenommen. Die Leistung war bisher mit der vorläufigen Pseudo-GOP 86700 berechnungsfähig. Das aktuelle Spektrum der Abrechnungspositionen bei der Verordnung von DiGA stellt sich somit wie folgt dar:
GOP | Legende | Punkte/Euro |
Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gemäß § 139e SGB V | ||
01471 | Somnio, einmal im Behandlungsfall, auch als Videosprechstunde | 64/7,64 |
01472 | Vivira, einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall | |
01473 | Zanadio, einmal im Behandlungsfall, nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen, höchstens zweimal im Krankheitsfall | |
01474 | Invirto, je dokumentierter Indikation einmal im Krankheitsfall bei Patienten ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 66. Lebensjahr | |
01475 | Oviva direkt, einmal im Behandlungsfall | |
01476 | Mawendo, einmal im Krankheitsfall ab Vollendung des 12. Lebensjahres | |
01477 | Companion patella, einmal im Behandlungsfall ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres |
Die Pseudo-GOP 86700 ist aktuell noch bei den DiGA Elona therapy Depression und ProHerz berechnungsfähig.
- Der BA hat eine Finanzierungsverlängerung der Leistung nach GOP 01611 bis zum 31. Dezember 2024 beschlossen, da die Analyse der aktuellen Abrechnungsdaten weiterhin eine Zunahme der betreffenden Reha-Verordnungen zeigt und damit nach wie vor Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung besteht. Bis zum 30. September 2024 soll erneut geprüft werden, ob die Datenlage eine Überführung in die MGV zum 1. Januar 2025 ermöglicht. Die mit der GOP 01611 in Verbindung stehende GOP 01613 hingegen wird künftig aus der MGV vergütet.
GOP | Legende | Punkte/Euro |
01611 | Verordnung von medizinischer Rehabilitation unter Verwendung des Vordrucks Muster 61 gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) nach § 92 Abs. 1 SGB V | 315/37,59 |
01613 | Zuschlag im Zusammenhang mit der Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation nach der Gebührenordnungsposition 01611, einmal im Krankheitsfall | 75/8,95 |
- Der Zuschlag für die Authentifizierung von der Praxis unbekannten Patientinnen und Patienten in der Videosprechstunde nach der GOP 01444 („Zuschlag zu den Versichertenpauschalen nach den GOPs 03000 und 04000, zu den Grundpauschalen der Kapitel 5 bis 11, 13 bis 16, 18, 20 bis 23, 26 und 27 und zu den GOPs 01210, 01212, 01320, 01321, 25214, 30700 und 37706 für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten“) ist nun doch nicht ausgelaufen, sondern gilt weiter bis zum 31.12.2025.
Die GOP 01744 als Übergangsregelung für das Screening auf Hepatitis B und C hingegen entfällt, wenn das Screening wegen der abweichenden Abstände nicht im Rahmen einer GU erbracht wurde. Ab 2024 kann das Screening nur noch als Zuschlag zur GOP 01732 mit der GOP 01734 berechnet werden (einmalig im Leben einer Patientin bzw. eines Patienten nach dem 35. Geburtstag, 41 Punkte). - Der gemeinsame Höchstwert für die Kostenpauschalen nach den GOP 40100/40110 wurde weiter abgesenkt. Er liegt 2024 z. B. bei den hausärztlich tätigen Allgemeinärzten und Internisten sowie Kinder- und Jugendmediziner nur noch bei 6,88 Euro pro Arzt im Quartal. Nicht betroffen von dieser Absenkung sind die GOP 40128 (Telefon-AU), 40129 (Video-AU), 40130 (AU bei TI-Störung) und 40131 (Hausbesuchs-AU). Ab 1. April 2024 werden die GOP 40129 und 40131 gestrichen und gehen in der GOP 40128 auf.
- Der BA hat die zwei neuen GOP 01681 und 01682 in den Abschnitt II 1.6 des EBM aufgenommen. Es handelt sich dabei um Leistungen, die aus der gesetzlichen Vorgabe nach § 73c SGB V hervorgehen und die vertragsärztliche Meldung von Anhaltspunkten auf eine Gefährdung des Kindeswohls an das Jugendamt und eine ggf. darauf folgende Fallbesprechung mit dem Jugendamt zum Gegenstand haben. Die Meldung nach der GOP 01681 erfolgt anhand des Meldebogens gemäß der in der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung geschlossenen Kooperationsvereinbarung nach § 73c SGB V. Die Fallbesprechungen nach der GOP 01682 erfolgt ggf. auf Initiative des Jugendamtes und ist unabhängig davon, ob diese persönlich, telefonisch oder im Rahmen einer Videofallkonferenz durchgeführt wird, berechnungsfähig. Die Fallbesprechung ist je vollendete 10 Minuten bis zu achtmal je Krankheitsfall von allen Facharztgruppen ansatzfähig, mit Ausnahme von Facharztgruppen, die berechtigt sind, GOP aus Kapitel 11, 12, 17, 19 oder 25 des EBM zu berechnen.
GOP | Legende | Punkte/Euro |
01681 | Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz, einmal im Behandlungsfall | 102/12,17 |
01682 | Fallbesprechung mit dem Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz, je vollendete 10 Minuten, höchstens achtmal im Krankheitsfall | 128/15,28 |
Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.